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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
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ments in Christ und weltlichen Dingen .... dienet und gereichet /seinen trewen Raht und vernünfftige Meynung deutlich und offen-herzig .... ertheile.« Deshalb muß er das Recht und denganzen Staat, alle Lehnsbriefe und Erbverträge, Polizei- undKirchenordnungen gut kennen, er muß die geeigneten Beamtenaus wählen und zur Ernennung vorschlagen. Zu seinen vornehmstenPflichten gehört es, »unsere Landsfiirstl. Hoheit über die von Gott uns anvertraute Lande und Leute zu behaupten / und unsereLandstände in gebührlichen Respect gegen uns zu erhalten«. Ersoll für die Erfüllung der Lehnspflicht gegen den Kaiser sorgen,wenn nötig die Stände einberufen, die Person des Fürsten schützen,die Freundschaften mit Auswärtigen pflegen und die Landes-ordnungen mitberaten. Ebenso muß er auf die gute Verwaltungder Justiz, auf Kirchen- und Schulsachen und die Kammer-angelegenheiten ein wachsames Auge haben 74 ). So ist der Ge-heime Rat die Zentralstelle, die an der Spitze der gesamtenBeamtenhierarchie steht, auf die Seckendorff nun im einzelneneingeht.

An der Spitze der Justiz- und Polizeiverwaltungsteht der Kanzler. Er soll wissen, wie weit die Fürstliche Ho-heit sich erstreckt, deshalb müssen ihm alle kaiserlichen Lehnbriefeund Privilegien bekannt sein, ebenso alle Polizeiverordnungen,Statuten der Städte und Innungen. Wenn etwas vorkommt, wasdem Staat nachteilig werden könnte, soll er es dem GeheimenRate unterbreiten. »Die heylsame Justitz« muß »sonder alleParteyligkeit Administriret werden«, kein Prozeß darf in seinemordentlichen Lauf gehemmt werden. »In Criminal oder peinlichenSachen / dabey unserer Unterthanen oder anderer arme MenschenLeib Ehr uh Gut in Gefahr steht soll unser Cantzier und Hoffrathgewissenhafft und mit großem bedacht / für sich selbst verfahren.«Auch muß er die landständischen Gerichte und die Ämter inspi-zieren 75 ). So fährt Seckendorff fort in der ermüdenden Auf-zählung eigentlich selbstverständlicher Pflichten, esändern sich nur die Personen auf dem Bilde, das er uns vorführt,dort ist es der Kanzler, der für eine gute Justiz zu sorgen hat,hier der Konsistorialpräsident, dem das Wohl derKirche obliegt: denn er muß wissen, wie weit sich das Regalder bischöflichen Rechte erstreckt, muß alle »Confessiones,Apologias .... und dergleichen Schlüsse«, die Akten undUrkunden, die Schulen und Universitäten, ebenso die Beamtenkennen, und hauptsächlich hat er zu sorgen, »daß die in