meister« gebraucht, wenn sie etwas herangewachsen sind. Ersoll sie fromm und christlich erziehen, sie deshalb in Gebet undGesang unterrichten, in die Kirche führen und sie die Ehr-furcht und Dankbarkeit gegen die fürstlichen Eltern wie die Liebeuntereinander lehren. »In Summa alles was Christlich / Erbar wol-anständig und Lobwürdig ist / das soll Er unsern Jungen Söhnenzu allerzeit und Gelegenheit wol beybringen.« Für den wissen-schaftlichen Unterricht sind Präceptoren bestellt, die der Hofmeisterinspizieren muß, wie er auch auf das leibliche Wohl der Prinzenzu sehen hat. Sie sollen auch im Tanzen, Fechten und Reitenunterwiesen werden, aber in allem mäßig sein; ebenso ist ihnendie Gesellschaft mit anderen erlaubt, doch soll der Hofmeister ver-hüten, daß sie umschmeichelt werden, und braucht mit Strafen undLoben nicht zu kargen 81 ).
Zu den unteren Beamten gehört der Amtmann, der inseinem Amtsbezirk die Landesfürstliche Hoheit und die Regalienzu wahren, die Religion zu schützen und die Einkünfte zu beauf-sichtigen hat 82 ). Der Rentmeister unterstützt den Kammer-präsidenten, er soll alle Einnahmen und Ausgaben kennen, alleRechnungen prüfen, dem Fürsten jährlich eine Hauptrechnung vor-legen und die einkommenden Gelder verwahren 83 ). Es folgendann noch der Untermarschall und die Amtsschreiber, deren Vor-schriften immer wieder dasselbe enthalten 84 ).
In der dritten Auflage des »Fürstenstaats« finden sichunter dem Titel »Additiones« Erläuterungen zum Text, die wirnicht ganz übergehen wollen, da sie einzelne interessante Ge-sichtspunkte enthalten. Noch einmal betont er, wie innig Volks-und Fürstenwohl miteinander verbunden sind. Der Fürst dürftenicht glauben, daß er alles im Lande »für eigen« besitze, »sonderndaß auch gute Regimenter seyn können / wo ein Herr tapffere undreiche / doch darbey gehorsame, und dem Vaterlande getreue Ständehat. Mit armen / gepreßten / sclavischen und bettelhaften unter-thanen ist fürwahr wenig auszurichten« 86 ). Der Regent solleauch bedenken, daß er von Gott nicht zum Spiel eingesetzt sei,sondern zum Nutzen der Untertanen 86 ). Nichts sei nötiger,als »daß er willige wehrhaffte Unterthanen und Geld habe . . .denn der nervus rerum gerendarum ist und bleibet Geld,und das Geld kan ein Teutscher Fürst und Stand nicht beständigererlangen, als aus vielen händen; unsere Bergwercke, Kauffmann-schaft und zolle sind zu gering, Gold und Silber in ansehnlicherMenge zu erlangen, und müssen also große summen mit eintzelen