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Wechsels« sei 36 ). Er schildert die Bank eingehend [s. II, VI,S. 318/22] 37 ), um dann die Mängel zu besprechen: es sei sehr frag-lich, wie sie zu einer »Consistence gebracht werden könte; denn / dzman durch den Versatz wohl ein mehrers kauffen könne/ist nicht zunegieren / ob man aber dadurch das Capital allezeit auf viermahlso hoch . . . nutzen könne / kan wohl so absolut schwerlich be-hauptet werden: sintemahl alle Ware steigend und fallend ist.«Es wäre falsch, wenn Schröder meine, »daß einer mit der-gleichen Wechsel-Brieffe bessern Credit / als der andere / somit baarem Gelde handelt / haben könne,« da alle Wechsel aufeine gewisse Zeit ausgestellt werden. Auch würde kein geschwin-derer Verkauf durch den Wechsel stattfinden, weil der nur danngeschehe, wenn die Ware angenehm und stark begehrt sei. Eswäre auch irrig, anzunehmen, der Fürst könnte durch diese Bankjährlich 6% Zinsen genießen; »denn / wo der Auffnehmeriederzeit 6 pro Cent dem Landes-Herrn geben / und hernach demCreditori, oder wenn er mit dem Wechsel bezahlen will / auchso viel Interessen biß zur Verfallzeit vergüten soll«, so würdenaus den 6 dann 12%, und das seien Wucherzinsen, die die Unter-tanen bedrückten 38 ). Trotzdem würde dieser »Landes-Fürstliche-Wechsel« den Handwerkern dienen, den Kaufleuten lasseman die Lehnbank. Um baares Geld zu erhalten, leite man dieMündelgelder, Kautionen etc. hinein und fordere keine Interessenfür den Fürsten. So würde man den Untertanen weit besser
geben habe, und die 1740 als »Tractat von Manufacturen« etc. erschienen sei. Nunist Harenholz auch noch der Verfasser einer Schrift »Ein aus Lust gemachtesVorbild des Landes Braunschweig-Lüneburg 1679«, die dieselben Ideen, wiealle diese Schriften vertritt (s. Zincke, Leipz. Sammlg. III, 1015 ff.). Aber wennSchaumann glaubt, daß die Frage damit »allerdings noch nicht entschieden«sei, und Marenholz nur »sehr wahrscheinlich« der Verfasser sei, so glaubeich nachweisen zu können, daß er es bestimmt ist. Ich finde nämlich beiZincke, Cameralisten-Bibliothek, II. Th., S. 507, folgende Stelle: Zincke er-wähnt dort mit anderen Schriften des Anonymi »Gold des publiquen Credits« undfährt fort: »Es ist aber dawider auch geschrieben worden. Nemlich das un-tauglich befundene Gold des Landes-Credits der unerschöpften Goldgrubein 4,1 Bogen 1704. Auch will dieses den Tractat Fürstliche Machtkunstwiderlegen. Der gelehrte Herr Verfasser der Bibliothecae Brunswico-Lüneburgeignet dieses letzte Büchlein dem geheimen Rath von Marenholz pag. 361zu! Allein oben ist der rechte Autor davon angegeben. Conf. meine Leipziger Samm-lungen I. Band, p. 880. Es ist ein Herr von Klenck.« — Hier steht deutlich, daß derVerfasser der Kritik der Kritik den Tractat »Fürstliche Machtkunst« dem Ratvon Marenholz zuschreibt, denn er will nicht nur die Kritik des Lübecker Kauf-manns, sondern auch das erste Buch über dieses Thema kritisieren; das stammte abervon Marenholz, wie hierdurch wohl bewiesen ist.