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machte Universal-Monarchie umb so viel eher ins Werkrichten würden« 45 ).
Im ersten Kapitel der vierten »Probe« rät Leib vongroßen Schatzungen ab, die nur Widerwillen erregen undnichts einbringen; weil sie den Untertanen die kümmerlichenLebensmittel entziehen, Handel und Wandel verderben und dasLand arm machen 46 ). Aber deshalb müssen nicht alle Gefälleund Schatzungen für schädlich angesehen werden. Denn es seiunmöglich, es allen Untertanen recht zu machen, sondern es seigenug, »wenn man die Gefälle nur nach dem grösten Hauffen/ und wie das Land / so viel möglich / bey seinem bißherigenWohlseyn conserviret ... zu reguliren suchet«. Nicht das größereQuantum, sondern die unregelmäßige Verteilung bringt das Landin Verfall. Deshalb darf der Fürst seine Untertanen veranlagen,»da das Jus collectandi zugleich in dem von Gott im 1 . BuchSamuel am 8. selbst gesetzten Fürstenrecht gegründet ist« 47 ).Leib benutzt also die berühmte Bibelstelle, um das Steuererhebungs-recht des Fürsten zu begründen; für ihn hatte die Steuer ihrenaußerordentlichen Charakter verloren. Er ermahnt denRegenten, bei der Besteuerung sehr vorsichtig zu sein, da hieraufseines Landes Wohlfahrt beruhe. Die Gefälle und Anlagen zer-fallen auch bei ihm »in onera ordinaria & extraordinaria«,und sind in den einzelnen Ländern ganz verschieden. So hatman in Frankreich fünf große Schatzungen und andere Steuern,in Holland vielerlei Imposten und in Deutschland »Land- undTrancksteuern / Quatember - und Pfennigsteuern / Umb-Geld /Schiege- Schatz- Kopff- und Nahrungs-Gelder / Accisen« 48 ).
In keinem Punkte gehen die Ansichten der Kameralistenso weit auseinander wie in dem Steuerwesen. WährendSeckendorff für die direkten Steuern eintritt, findet Leibnichts besser »als ein wohleingerichtetes Accis-Wesen; ange-sehen durch dieses ein Land bey seinem bisherigen Flohre undWohlstand iederzeit erhalten« wird, und Reiche und Arme in»billigerer proportionirten . . . Gleichheit« ohne Beschwerden be-troffen werden. Dadurch würden die Einkünfte des Fürsten sichergestellt, die Fremden mitbelastet und »keiner mehr be-schwehret . . . / als sich ein iedweder durch seine Verschwendungund gutes Haußhalten von selbst freywillig belegen will«. Diedirekten Grundstücks- und Gewerbesteuern hält er für schädlichund unsicher, weil sie nur neue Anlagen nötig machten 49 ). Indieser Zeit, in der es so viele Steuerbefreiungen gab, hatte
Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 25
Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten.