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Die handelspolitische Stellung der deutschen Seestädte / von Theodor Barth
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nicht blos die Staatskasse füllen, sondern auch denHandel leiten will, welches den Kaufmann zwingt, diesenMarkt statt jenen zu wählen', den Importeur nöthigt, nichtdies, sondern ein anderes Schiff zu befrachten, den Con-sumenten veranlafst, diese Waare statt jener zu kaufen,ist ein System des Handelszwanges und deswegen, wiejeder Zwang, dem unmittelbar Betheiligten lästig, dergesunden Entwicklung des Ganzen nachtheilig. Die we-niger nahe Betheiligten, welche die Last nicht sofortfühlen, werden ihrem Drucke gleichwohl nicht entgehen.In der Regel wird die Minderheit der Staatsangehörigenden Nutzen ziehen aus der Last, welche die Mehrzahlträgt.»

Selbst Uebelwollende werden zugestehen müssen, dafs sichhinter diesen Worten keine kleinliche Interessenpolitik verbirgt.Dagegen werden dieselben gewifs nicht verfehlen, dem HamburgerSenat vom Jahre 1847 Principienreiterei vorzuwerfen, denn daswirft man ja Jedem vor, dessen Handeln nicht von plötzlicheneigenen oder fremden Impulsen oder den Interessen des Augen-blicks bestimmt wird. Gerade diese allmälig herangebildete prin-cipielle Auffassung der Handelspolitik, welche nachher in den5<Dger Jahren vorzugsweise von Stettin und dem HamburgerFreihandelsverein lebendig erhalten wurde, können die Seestädteu. E. aber als einen Vorzug in Anspruch nehmen. Ob ein Garnzoll48 oder 36 M beträgt, das ist in vielen Beziehungen ganz irrele-vant, und doch wird ein verständiger Freihändler sich sehr besinnen,ehe er der Erhöhung des Garnzolls von 36 auf 48 Jl seine Zu-stimmung giebt. Denn mit dem einen neuen Privilegium schafftman den Appetit nach Privilegien bei hundert anderen Gewerben,und gerade diese Sucht nach Begünstigungen auf Kosten Dritter,das ist das Entnervende, was die Freihändler in erster Liniebekämpfen müssen. Aus demselben Grunde werden unsere See-städte, wenn sie die Bedeutung ihres bisherigen Verhaltens zurdeutschen Handelspolitik recht zu würdigen wissen, auch dieReichshülfe nur bedauern, welche jetzt der Samoa-Unternehmungin Form einer Zinsen-Garantie zugewandt werden soll, obgleichdadurch scheinbar gerade dem Seehandel genützt wird. Obzu der in Aussicht genommenenen Staatshülfe aus politischenGründen Veranlassung vorliegt, das wird sich ja bei der