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Die handelspolitische Stellung der deutschen Seestädte / von Theodor Barth
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ihnen lächelte, dafs sie gezwungen waren, nur auf sich selbst, nieauf den Staat zu rechnen. Im harten Kampf ums Dasein an einervon der Natur nur stiefmütterlich bedachten Küste, lange Zeit so-gar ohne den fördernden Schutz einer mächtigen nationalen Flagge,nur auf den eigenen Fleifs und die eigene kaufmännische Umsichtangewiesen, hat sich in den Seestädten das Gefühl lebendig ent-wickelt, dafs in wirthschaftlichen Fragen nur die stete Bethätigungdes «Hilf dir selbst» dauernd für das Ganze nutzbringend sei,dafs die schutzzöllnerische Praxis von der Abwälzung der eigenenwirthschaftlichen Verantwortlichkeit auf die Schultern Anderernur entnervend wirke, dafs die dargebotenen schutzzöllnerischenMittel wohl wie kosmetische Medicamente momentan den Scheindes blühenden Lebens, aber nie eine tüchtige Gesundheit hervor-bringen können. Damit ist aber ein Vertrauen auf die eigeneKraft und ein freier Sinn hervorgerufen, welche zu den werth-vollsten Eigenschaften unserer seestädtischen Kaufmannschaftengehören, denn nicht der grofse Besitz schafft «königliche Kaufleute»,sondern der wirthschaftliche Stolz.

Und gerade dieser männliche Geist geräth in Gefahr geschwächtzu werden, wenn man auch dem Seehandel mit Geschenken ent-gegenkommt. Es entspricht ja dem Gesetz der Trägheit, dafsman lieber Andere eine Verantwortung tragen läfst, als selbsteine solche übernimmt. Nur eine geringe Minderzahl ist fernerin der Lage, das einzelne bofia fide dargebrachte Geschenk aufseine nachhaltige schädliche Wirkung für den Geist der Gesammt-heit zu prüfen. Die Gefahr ist deshalb nicht gering, dafs dasSamoa-Experiment, einige Male wiederholt, als schutzzöllnerischesLockmittel wirksam sich erweist und in den Seestädten Wünschenach staatlichen Subventionen hervorruft, die z. Z. gänzlich ver-stummt sind.

Dafs dies jedoch vom Parteiinteresse abgesehen wün-sehenswerth sei, wird sicher Niemand behaupten.

Das Reich beschränke sich darauf, den deutschen Seehandelmit seiner mächtigen Hand zu schützen, wo fremde Völker eswagen sollten, ihm eine Ungebühr anzuthun. Die Seestädte,welche dem Kaiser und dem Reich treu ergeben sind, werdendiesen nationalen Schutz stets dankbar anerkennen, aber in ihrewirthschaftliche Thätigkeit greife man nicht regulirend ein.