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Allein wir stehen jetzt vor einer ganz andern Maßregel; dieselbe geht aus denheute erhaltenen Erklärungen zur Geniige hervor. Die Regierung sistirt nichtnach den dcrmaligen Umständen, weil irgend eine vorhandene Kombination siedazu veranlaßt, sich vom Markte zurückzuziehen oder den Verkehr anders anzu-sehen, sie sistirt nicht einstweilen die vorgeschlagene Exekution, sondern sie thutes prinzipiell; sie nimmt sich vor sich selbst in Acht, sie bindet sich die Hände,sie läßt den Kredit streichen, der es ihr möglich macht, wenn die Umstände sichändern, ja, wenn ihre eigene Ansicht sich ändern sollte, wieder in eine Exekutionzurückzustcuern, die sie seit dem Münzgesetz beständig verfolgt hat. Mir scheint5as in der That nicht mehr blos Exekntion, das ist nicht blos mehr eine Ab-wägung der geringeren oder größeren Räthlichkeit einer Maßregel, sonderndas ist die Erklärung: wir halten diese Maßregel für ein ganzes Jahr von vorn-herein für ausgeschlossen, so sehr, daß wir uns gar nicht in die Versuchungbringen wollen, einmal wieder zu ihr zurückzukehren. Wie wäre eine solcheMaßregel zu erklären, wenn nicht die Regierung entweder überzeugt ist, es könnein Jahresfrist z. B. ein Steigen des Silberkurses gar nicht in der Weise ein-treten, daß man versucht sein möchte, ihn zu benutzen, oder wenn sie nicht denGedanken hätte, eS wäre überhaupt angezeigt, die Durchführung der Münzrefonnzu sistircn; und welche von beiden Vermuthungen die richtige ist, kann ich na-türlich nicht errathen. Ich glaube nun doch annehmen zu können, ich glaubemich nicht zn irren, wenn ich das auch als die Ansicht des Herrn Schatzsekretärsansehe, daß niemand im Stande ist, vorauszusagen, wie binnen Jahresfrist dieBewegung im SilberkurS sich entwickeln und ob es sür uns nicht angezeigt seinkönne, denselben unter Umständen zu benutzen. Gerade der Grund, der vorhinals durchschlagend für die Reichsregierung angegeben worden ist, der Grund, daßes sich einzig und allein darum handle, Verluste zu vermeiden, dieser Gruudkann mit Aenderung des Silberkurses vollständig wegfallen. Ich bin also inVerlegenheit mir zn erklären, wie eine Maßregel, die prinzipiell die Münzrefonnauf ein Jahr sistirt, die demnach nicht von der Rücksicht aus künftige Fluk-tuationen des MctallinarktcS bestimmt ist, motivirt werden soll, wenn es sichnicht etwa darum handelt, eine solche Position einzunehmen, daß man nichtweiter vorrückt in der Münzreform, nm eintretendenfalls leichter umkehren znkönnen, da ich ja — wie gesagt — der Regierung nicht zutrauen kann, daßsie sich ein Urtheil über künftige Eventualitäten einräumt, wie ein Mensch cSuicht haben kann. Ich stehe hier, ich mag die Sache anschauen wie ich will,vor einem neuen Definitivum, das durchaus nichts zn thnn hat mit der Frage,von der ich im vorigen Jahre behauptet habe und von der ich noch heute derAnsicht bin, daß sie sich zu einem momentaueu Einmischen des Reichstags unddes einzelnen Abgeordneten nicht eigne. Der Gedanke unseres Münzgesetzes ist,daß die Münzreform durchgeführt werden soll, und es ist wiederholt von denverbündeten Regierungen ausgesprochen worden, daß dies möglichst schnell ge-schehen soll aus Gründen, die ja so nahe liegen, daß sie beizubringen gar nichtnöthig sind. Noch in der Vorlage, die 1876 gemacht wurde, als es sich darnmhandelte, die Eventualität vorzusehen, daß die Thaler zu Scheidemünze demo-nctisirt werden könnten, sagten die Motive des Gesetzes, das uns von dem Bundes-rats) zuging, ausdrücklich:
Der Grundgedanke der deutschen Münzreform, an Stelle der Landes-währungen die reine Goldwährung treten zu lassen, bleibt auch nachder durch die kaiserliche Verordnung vom 22. September d. I. (ReichS-gesehblatt S. 303) angeordneten Einführung der Rcichswährung imgesammten Reichsgebiet zum 1. Januar 1876 hinter seiner vollständigenVerwirklichung so lange zurück, als die Bestimmnng im Art. 15