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Die Reichstags-Verhandlungen über Münzreform und Bankwesen : (24. u. 25. Febr. 1880) / hrsg. und eingel. von Ludwig Bamberger
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so hätte man sich darüber gar nicht so sehr gewundert; aber daß diese Verlustejetzt eingetreten sind, nachdem die Krisis vollständig beendet war, während dieGeschäfte bereits wieder anfingen sich zu heben und zu bessern, ist allerdingssehr auffällig. Es ist darüber berichtet worden, daß eine ungenügende Kontrolestattgefunden, und daß es an Personal, überhaupt an der Leitung gefehlt habe, es sind auch noch andere Gründe dafür angeführt worden. In dieser Hin-sicht möchte ich also die Frage stellen: erstens, welche Verluste an diesen Ortenerlitten worden sind, und serner, welchen besonderen Ursachen dies zuzu-schreiben ist?

Der zweite Punkt, über welchen ich sprechen wollte, bringt mich mehr aufdas Allgemeine, darauf, daß, wie ich vorhin schon andeutete, es mir scheint, alswenn die Reichsbank in der neuesten Zeit bestrebt sei, gewisse Geschäfte Anderen,die eine vollständige Berechtigung dazu haben, hinwegzunehmeu. Es betrifftzunächst das Verhältniß der Reichsbank zu den Privatnotenbanken. Sie wissen,meine Herren, daß, als das Bankgesetz im Jahre 1874/75 beschlossen wurde,wir damals bezüglich der Reichsbank, die wir gegründet hatten, und der Privat-notenbanken, die cxistirten, eine Art Waffenstillstand für fünfzehn Jahre ab-geschlossen haben; die Privatnotenbanken sollten weiter existiren und in ihrerExistenz nicht weiter geschmälert werden, als es im allgemeinen Interesse desReiches nothwendig war. Der Gedanke, der damals die Gesetzgebung leitete,ist, wie mir scheint, am klarsten ausgesprochen in einer Bemerkung, die der da-malige Präsident des Reichskanzleramts, der jetzige Abgeordnete Dclbrück, ge-macht hat. Er sagte am 16. November 1874:

Es ist ja ganz unverkennbar, daß die bestehenden Banken der Industrieunter den jetzigen Zuständen gute Dienste geleistet haben, und es liegtdem Bankgesetzentwurfe sehr ferne, diese Dinge in Zukunft in irgendeiner Weise einzuschränken, wenn das nicht durch zwingende Verhält-nisse geboten ist.

Ich habe selbst Gelegenheit gehabt, an dieser ganzen Verhandlung in derKommission und im Plenum theilzunehmen, und glaube, daß sowohl die Regie-rung, als auch das Haus von diesen Grundsätzen ausgegangen ist; man wolltedie Privatbanken innerhalb des Rahmens, der neu geschaffen war, erhalten.Nun, was geschieht aber von Seiten der Reichsbank? Die Reichsbank hat einegroße Einwirkung auf die Verhältnisse der Privatnotenbanken; sie hat nachArt. 19 des Bankgesetzes nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, ihreNoten mit denjenigen der Privatbanken umzutauschen oder die Noten der Privat-banken einzukassiren. Nichts natürlicher als das! Wir wollen keine ungesundeNotenzirkulation; wir wollen, daß die Noten ein Bedürfniß befriedigen nnd daßsie das war eine wesentliche Bestimmung des Bankgesetzes nach Befriedi-gung dieses Bedürfnisses aus dem Verkehre verschwinden. Im Anfang hat dieBankverwaltuug dem entsprechend gehandelt; sie hat alle 8 Tage ungefähr, wiees im Geiste des Gesetzes liegt, eine Präsentation stattfinden lassen, damit zurZeit des Bankausweises keine überflüssigen Beträge von Privatbanknoten imPortefeuille blieben. Das ging so mehrere Jahre hindurch. Plötzlich kam eineallgemeine Aenderung. Man fing nun mit einem Male an, die Noten täglicheinzukassiren. Auch dagegen würde sich nichts sagen lassen, denn die Bank hatdazu volles Recht, weun auch eine gewisse Härte in dem Verfahren liegt. Aberseit Mitte 1879 hat die Reichsbank auch diese Praxis wieder verändert, sie läßtnunmehr in ganz unregelmäßigen Zeitabschnitten einkassiren, so daß die Bankenimmer in Besorgnis) sind, es werde heute oder morgen eine größere Notenmengevorkommen. Die Banken sind dadurch in ihren Geschäften behindert, indem siedie Noten, die nicht zurückgekommen sind, nicht wieder ausgeben können. Ich