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bauptbank ein Comptoir, in welchem jeder Privatmann und jede Anstalt oderBehörde Werthpapiere der Ncichsbank in Verwahrung und Verwaltung gebenkann. An der Spitze dieses Comptoirs steht ein höherer Beamter, der sämmt-liche mit diesem Geschäftszweige verbundene Detailgcschäfte selbstständig zu be-sorgen hat: zu seinen Obliegenheiten gehört unter anderen, die Deponenten vonallen Vorgängen, die sie interessiren können, in Kenntniß zu setzen. Nuuwurde im Dezember vorigen Jahres von der Potsdam -Magdcbnrger Eisenbahneine Gcneralvcrsammlnng anberaumt, in welcher über die Frage entschiedenwerden sollte, ob man in die Verstaatlichung der Bahn unter den vorher verab-redeten Bedingungen willigen solle oder nicht. Die Sache hatte für jedenDeponenten einen besonderen Werth, viele Deponenten hatten schon an-gefragt, an wen sie sich zu wenden hätten, wenn sie für die Verstaatlichungstimmen lassen wollten. Der Vorsteher des Comptoirs hielt es daher für seinePflicht uud völlig unbedenklich, den Deponenten hier am Orte oder an die sonstzu schreiben war, ein gedrucktes Zirkular der hiesigen Handelsgesellschaft zngehenzu lassen, in welchem sich dieselbe erbot, diejenigen Aktionäre, welche für dieVerstaatlichung stimmten wollten, in der Generalversammlung zn vertreten.Meine Herren, in alledem finde ich absolut nichts tadelnswcrthes, ich wüßtenicht, wie der Vorsteher des Comptoirs anders handeln sollte, er würde vielmehr,wenn er anders gehandelt hätte, eine Rüge verdient haben, da er die Interessender Deponenten nach allen Richtungen wahrzunehmen hat. Das NeichSbank-direktorium hat davon, daß das Zirkular der Handelsgesellschaft den Deponentenmitgetheilt worden ist, erst durch die Verhandlungen im preußischen Abgeordueteu-hause Keuutuiß erhalten uud erst bei dieser Gelegenheit erfahren, welche Folge-rungen man hieraus gezogen hat. Ich brauche wohl uicht erst versichern, daßalle diese Folgerungen völlig aus der Luft gegriffen sind. Das einzige Versehen,welches dabei vorgekommen ist, besteht darin, daß die Beamten, welche die Briefezu expediren hatten, sich die Sache bequem gemacht und die Zirkulare der Handels-gesellschaft, statt sie in die Couverts der Ncichsbank zu stecken, in den Original-couverts dcr Handelsgesellschaft abgesandt haben, obgleich die Converts denNamen der Handelsgesellschaft trugen. Ein solcher Brief ist wahrscheinlich auchan den Herrn Interpellanten im Abgeordnetenhause gekommen nnd die unschuldigeVeranlassung gewesen zn der Behauptung, die Reichsbank habe in unzulässigerWeise für die Verstaatlichung der Eisenbahn gewirkt. Daß daS bewußte Zirkularoriginalster verschickt nnd mit dem Dienstsiegel der Reichsbank versehen wordenist, habe ich selbstverständlich ernstlich gerügt. Darauf beschränkt sich aber anchdas ganze Verschen. Alle anderen Folgerungen habe ich schon in dem Ab-geordneteuhanse als völlig unrichtig bezeichnet und ich sollte meinen, daß sichdieS bohe Haus bei dieser Erklärung beruhigen kann.
Ich komme jetzt zu dem zweiten Beschwerdepunkt. Der Herr Interpellanttadelt, daß, während der Preis des GoldeS gesetzmäßig auf 1392 Mark perPfuud fein festgestellt sei, der Preis im vorigen Jahre von dcr Reichsbank auf1393 refp. 1393^ für große Quantitäten erhöht worden sei. Das Faktumist richtig augegeben, wir haben in der That den Preis für das Gold erhöhtzu dem Zwecke, den Wünfchcn und Interessen dieses hoheu Hauses und desLandes gemäß möglichst viel Gold in das Land zu .briugen. Die Maßregel istaber keineswegs geheim gehalten, sondern allen bethciligten Bankanstalten unddurch sie dem HandelSstandc bekannt gemacht, aber in dem Augenblick, wo esJedermann wußte und davon profitiren wollte, trat die Gegenwirkung ein. Eswar gerade so, als wenn der Preis gesetzlich uicht 1392, sondern 1393 resp.1393V° wäre, dcr Preisaufschlag war bald durch die Konkurrenz wirkungslosgeworden. Wir haben daraus die Lehre gezogen, daß es keineswegs unbedenklich