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gewinnes hat bei zwei Banken die preufsische Regierung ihr Vetoeingelegt, weil die im Juni 1879 vorgenommene Revision Be-denklichkeiten erweckte. Von der Pommerschen Hypotheken-Bank verlangte die Regierung, so lange die Zahlung der Dividendezuriickzuhalten, «bis der Betrag der umlaufenden Hypotheken-briefe der Bank auf denjenigen der eigenen Hypothekenforderungenzuriickgeführt sei» (d. li., es sollten umlaufende Pfandbriefe im.Betrage der auf angekaufte Grundstücke eingetragenen Forderungenzurückgezogen werden). Die Preufsische Hypotheken-Actienbankmufste auf Anordnung der Regierung ihren Reingewinn in Reservestellen, weil die bestehende Reserve gegenüber den von der Bankausgegebenen Pfandbriefen nicht für genügend erachtet wurde.Das ist eine Erläuterung, welche die Sache noch unklarer macht.Die Preufsische Bodencredit-Actienbank hat ihren gesammten Ge-winn den Reserven zugeschlagen, die Norddeutsche Grundcredit-Bank schliefst mit einem Deficit von 360000 Jft. Die BremerBank, die in 1878 keine Dividende vertheilte, war aber in 1879in den Stand gesetzt, eine Dividende von 1,7 pCt. zu zahlen.Das Ergebnifs der Dividendenvertheilung ist übersichtlich infolgender Tabelle dargestellt:
Dividende in Procenten des Actiencapitals.
bis 6 pCt. incl. .
1879
• 14
Anzahl
1878
I I
der Gesellschaften.1877 1876
9 9
00
O'S
» C) » »
. 6
9
13
11
13
» lO'/z » »
. 2
4
3
4
4
darüber.
. —
—
3
n
0
4
keine Dividende .
• 4
2
1