Vorwort.
loie nachfolgenden Blätter enthalten die Wiedergabe einesVortrags, den der Unterzeichnete am 28. Februar d. J. in der«Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin » gehalten hat.Damals standen noch die Verhandlungen des Deutschen Reichs-tags über den von der Reichs-Regierung eingebrachten Gesetz-Entwurf, betreffend das «Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähn-liche Schuldverschreibungen» bevor. Bei der Wichtigkeit desGegenstandes und dem eminenten Interesse, das für diesen insehr weiten Kreisen bestand, galt es dem Vortragenden, eineUebersicht über den Gang der gesetzgeberischen Bestrebungenin Preufsen auf dem Gebiete des Immobiliar-Credits zu gewähren,den in Rede stehenden Gesetzentwurf auf seinen Werth für dieLösung der Grundcreditfrage zu prüfen und als Material zurbesseren Beurtheilung die Entwickelung der Deutschen Hypo-theken-Banken, ihre Bedeutung und Thätigkeit darzulegen undeiner Kritik zu unterziehen.
Der erwähnte Gesetzentwurf ist in diesem Jahre nicht zurVerhandlung im Reichstage gelangt, und damit ist abermals einVerschub in der beabsichtigten und allerseits dringend verlangtenAusfüllung einer Lücke in den hypothekarischen Creditverhält-nissen eingetreten. Deshalb gewinnt wieder die Streitfrage anBedeutung, ob das Pfandbriefgesetz dem Bediirfnifs genügt undob überhaupt jetzt noch dieses in solcher Dringlichkeit besteht,dafs eine Erörterung der Frage betreffs einer allgemeinen gesetz-lichen Regelung des Hypotheken-Bankwesens nicht abgewartetwerden könne.
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