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Aber all das reicht nicht entfernt aus zur Deckung der riesigenMehrlasten. Man würde es auch in den breiten Schichten des Volkesnicht verstehen, wenn man seine Zuflucht lediglich zu Verkehrssteuern,indirekten Steuern, Zöllen und Monopolen nehmen und den Besitzfreilassen wollte. Hat doch der Krieg, der freilich die große Mehrheitauch der Kapitalisten empfindlich geschädigt hat, einer beschränktenZahl große Vermögen gebracht. Durch die geplante Kriegsgewinn-steuer soll ein beträchtlicher Teil dieses Vermögenszuwachses demReiche zugeführt werden. Man darf freilich nicht verkennen, daß dieHeranziehung der juristischen Personen (Aktiengesellschaften, Gesell-schaften m. b. H., Genossenschaften) eine weitgehende Doppelbesteuerungbedeutet; daß sie bei den sog. Schachtelungsgesellschaften in eine Drei-und Vierfachbesteuerung ausarten kann. Nicht selten wird auch derAktionär oder Gesellschafter, der in seinem Gesamteinkommen undVermögen durch den Krieg schwer geschädigt worden ist, indirekt inerheblichem Maße zur Kriegsgewinnsteuer herangezogen werden. DasReich übersetzt hier das Suum cuique mit Fritz Reuter in: »Halte fest,was du hast, und sieh, was du kriegen kannst!" Immerhin wird manzugeben können, daß die Steuer hier an einer Stelle erhoben wird, ander ein Gewinn vorliegt. Und bei den physischen Personen erscheintsie in jeder Hinsicht gerechtfertigt.
Aber wie hoch sie auch genommen werden sollte, jedenfalls istsie keine Steuer, die während der langen Jahrzehnte derVerzinsung und Tilgung der Kriegsanleihen, der Auszahlungvon Kriegsrenten gleichmäßige Erträge geben kann, die dieErfüllung dieser schweren Aufgaben sichern. Als die Vermögenszu-wachssteuer Gesetz wurde, rechnete man mit einem im wesentlichengleichmäßigen Zuwachs des Vermögens. Der Krieg hat diese Voraus-setzung zunichte gemacht. Fast mit Sicherheit läßt sich annehmen,daß am ersten Stichtag — dem 31. Dezember 1916 — die meisten Ver-mögen keine Vermehrung, sondern eine Verminderung erfahren habenwerden. Man denke nur an die massenhaften Besitzer von mitHypotheken stark belasteten Hausgrundstücken, an die, welche festver-zinsliche Staats-, Kommunal- oder Industrieobligationen, welche Pfand-oder Rentenbriefe, welche Aktien durch den Krieg lahmgelegter Ge-sellschaften oder deutsche Kolonialwerte besitzen! Der Vermögenszu-wachs wird hier in der Regel ein stark negativer sein. — Eine solcheSteuer hat zudem immer einen aleatorischen Charakter, je nachdem amStichtage Hochkonjunktur oder wirtschaftliche Depression herrscht. DasReich braucht aber gleichbleibende Einnahmen, um die unvermindertenAusgaben zu decken. Da ist nicht der Vermögenszuwachs,sondern das Vermögen selbst das geeignete Steuerobjekt, daszwar auch gewissen, aber doch verhältnismäßig weit geringerenSchwankungen unterworfen ist.