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Die Kriegslasten und ihre Deckung / Georg Gothein
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Stufen vielleicht noch mehr werden. Denn auch Staat und Ge-meinde werden ihre Steuern erhöhen müssen. Namentlich dieletzteren haben besonders Groß- und Industriestädte gewaltigeAufwendungen für Kriegswohlfahrtszwecke machen müssen und ihreSteuerzahler stehen großenteils im Felde, können vielfach nicht zahlen.Sie haben in großem Maßstabe schwebende Schulden aufnehmen müssen,die verzinst und getilgt werden müssen. Aber alle diese Lasten undSchulden sind doch verschwindend gegen die, welche dem Reich ausdem Kriege erwachsen. Es sind Schulden, die nach verhältnismäßigkurzer Zeit getilgt sein werden, Lasten die bald nach Friedenseintrittverschwinden werden. Die dafür gemachten Steuererhöhungen werdennach verhältnismäßig kurzer Zeit aufhören. Sie dürfen den Zugriff desReichs nicht hindern; denn woher soll das schließlich die Mittel nehmen?

Deutschland leidet infolge seiner Vielstaatigkeit an einer bedenk-lichen Buntscheckigkeit der direkten Steuern. Es ist unbedingtnotwendig, darin einmal zu einheitlichen Grundsätzen zu kommen,ebenso zu einer einheitlichen Veranlagung. Bei dem Wehrbeitrags-gesetz hat man den ersten schüchternen Versuch hierzu gemacht; aberbei der Verschiedenartigkeit der Steuersysteme konnte nur ein sehrbescheidener Erfolg erzielt werden. Besonders würde die einheitlicheKontrolle der Veranlagung durch das Reich wenn irgend möglichauch Reichsveranlagungsbehörden, die unabhängig von Kreis- undBezirksausschüssen und Landräten ihres Amtes walten für dasSteuererträgnis vieler Einzelstaaten von höchstem Wert sein.

Es kann nicht verkannt werden, daß selbst wenn diese Einheit-lichkeiterzielt ist, doch für manche Staaten ohne erhebliches werben-des Staatsvermögen, eine Überlastung mit direkten Steuern eintretenkann, sofern noch die Reichssteuer hinzutritt. Hier müßte ein gewisserAusgleich dadurch geschaffen werden, daß durch die Reichssteuer das.werbende Vermögen der Staaten und Gemeinden erfaßt würde alsoBahnen, Bergwerke, Forsten, Domänen, Heilquellen usw. Werden dochdie Staatsbetriebe auch zu den Gemeindeabgaben herangezogen.Es hätte das zudem das Gute, daß einmal der Wert des Staats-vermögens und das Einkommen daraus einigermaßen zutreffend fest-gestellt würde.

Steuern zahlen, ist eine Ehrenpflicht erklärte der Reichs-schatzsekretär, also auch eine Ehrenpflicht für die Fürsten , lndieser schweren Not muß das Steuerprivilegium der Fürsten daszudem den Reichssteuern gegenüber gar nicht besteht beseitigt werden.

Der Wehrbeitrag hat im dreijährigen Zeitraum noch nichteine Milliarde Mark gebracht. Er wird in der Form einer Reichs-einkommen- und Vermögenssteuer eine ständige Einrichtung freilichmit wesentlich höheren Sätzen werden. Jedenfalls wird man den doppel-ten bis dreifachen Betrag davon erwarten.