VII.
Schlufs.
Das Beispiel, das ein grofses, auf hoher wirtschaftlicher Ent-wickelungsstufe stehendes Land durch seine Handelspolitik gibt,bleibt nicht ohne Einflufs auf die Wirtschaftspolitik andererLänder, und sein Beispiel wird um so mehr zur Nachahmung reizen,wenn seine politische Machtstellung eine bedeutsame ist. DasBeispiel Englands , als es zum Freihandel übergegangen war, be-wirkte s. Zt. eiue wesentliche Herabminderung der Zollschrankenanderer Länder, zeitigte die Ära der Handels- und Meist-begünstigungsverträge, die mit dem englisch -französischen Handels-vertrag vom 28. Januar 1860 einsetzte und im wesentlichen biszu dem Moment anhielt, als Bismarck 1878 die Schwenkung zurSchutzzollpolitik einleitete. Wenn es auch richtig ist, dafs Rufs-land bereits 1877 durch die Anordnung der Zollzahlung in Gold-statt in Kreditrubeln, den ersten Anstofs zur rückläufigen Wirt-schaftspolitik gegeben hat, dafs Oesterreich-Ungarn und Italien schon 1878 mit einer Erhöhung einzelner Positionen ihrer Zoll-tarife vorgingen, so waren doch bei diesen Staaten hierfür in ersterLinie fiskalische Rücksichten mafsgebend. Und keiner von ihnenkonnte den Anspruch erheben in politischer, geschweige wirtschaft-licher Beziehung führen zu wollen. Als aber das deutsche Reich— damals unwidersprochen die politische führende Macht — sichdem ausgesprochenen Protektionismus zuwandte, da mufste das