der elfteren Zuweisung hat man durch Herabsetzung derKnappschaftsbeiträge der Bergarbeiter dem Lohnkon-flikt im Ruhrgebiet zwar die Spitze abgebrochen. Es ist aber einsehr bedenkliches Beispiel, wenn an einer Stelle unerfüllbareLohnforderungen durch Reichszuschüsse befriedigt werden. Beiden ständig gestiegenen Löhnen ist zudem die Kontingentierungder Lohnsteuer (lex Brüning) angesichts der anderweiten über-hohen, die Kapitalbildung verhindernden direkten und Real-steuern nicht zu verantworten.
Noch weit weniger als beim Reich hat sich der Willezur Sparsamkeit bei den Ländern und besondersbei den größeren Gemeinden ausgewirkt. Was sie sich anParks, Stadions, Schwimmbädern, Stadthallen usw. leisten,ist an sich gewiß begrüßenswert, steht aber mit unserer furcht-baren Verarmung, mit den ins Unerträgliche gesteigertenGewerbe- und Grundstücks steuern in schreiendemWiderspruch. Man muß einmal damit die sparsame Ver -waltungschweizerischerStädte — selbst der reichenGroßstadt Zürich — vergleichen, wo der Ausgabendrang derStadtväter wirksam dadurch gezügelt wird, daß jede 25 000 Fr.überschreitende Ausgabe ebenso wie jede Steuererhöhung derVolksabstimmung unterliegt.
Aeußere wie innere Kriegslasten haben unsere öffentlichenAusgaben furchtbar anschwellen lassen. Um so mehr wäre höchsteSparsamkeit geboten. Der öffentliche Aufwand von Reich,Ländern und Gemeinden (ohne Sozialetat) belief sich1928 auf 18 Milliarden gegenüber 7,2 Milliarden 1913. Alleinder durch Steuern, Zölle und Verbrauchsabgaben zu deckendeTeil des Finanzbedarfs ist für das laufende Rechnungsjahr auf13 bis 14 Milliarden, das Dreifache des Vorkriegsbedarfs zuschätzen. 1927 beanspruchte der öffentliche Bedarf 367,31 RM.^ 38,21 v. H. des auf 961,37 RM. je Kopf des geschätztenVolkseinkommens gegen 16,91 v. H. des 1913 auf 864,86 M.je Kopf des geschätzten Einkommens.*) Dazu tritt ein Sozialetat
*) Geschäftsbericht der Darmstädter und Nationalbank für dasGeschäftsjahr 1928.
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