für 1929 von über 5 Milliarden, d. i. nahezu das Vierfache des-jenigen von 1913. Nicht berücksichtigt dabei sind die etwa3 Milliarden, die heut an Cisenbahnfracht- undPo st gebühren mehr zu entrichten sind.
Das steuerfähige Vermögen.
Professor Julius Hirsch schätzt — meines Crachtens zuhoch — das Gesamtvermögen des deutschen Volkes auf 250 Mil-liarden NM., davon 50 Milliarden Besitz der öffentlichen Hand.Helfferich hatte es vor dem Krieg auf 330 Milliarden, davon27—28 Milliarden der öffentlichen Hand geschätzt. Nach derVeranlagung der Reichsvermögen st euer betrug 1927das steuerfähige Vermögen der physischen Personen nur 64,3Milliarden NM. Daß es inzwischen keine nennenswerteVermehrung erfahren hat, geht aus dem weit hinterdem Voranschlag zurückbleibenden Steuerertrag in 1928hervor, der gegen das Vorjahr nur um 1,3 v. H. höherwar. Durch die willkürliche Höherbewertung des Haus-grundbesitzes um 26 Milliarden NM., die in den meistenFällen eine völlig ungerechtfertigte Aeberbewertung darstellt undmit dem Crtragswert in schreiendem Widerspruch steht, findeteine Vermögenssteigerung nicht statt. Noch weit ungünstigererrechnet sich der Wert des steuerfähigen Vermögens an HandderSchenkungs-undCrbschaftsanfälle,die 1927nur 1089,63 Mill. NM. ausmachten. Selbst bei der Annahme,daß das Vermögen erst alle 35 Jahre die Hand wechsele, würdesich danach nur ein steuerfähiges Vermögen von 38^4 Milliardenergeben. Fast ^/^ des ererbten Vermögens blieben unter 20 000NM., die Hälfte unter 30 000, über drei Viertel unter 100 000NM. Nur 6,26 v. H. des Gesamtwerts der Erb- und Schen-kungsanfälle kamen auf die Vermögen über 500 000 NM. Inganzen 954 Fällen betrug der Crbanfall über 100 000 NM.Das tief enttäuschende Ergebnis der Erbschaftssteuer in 1928,die nur 1,6 Mill. — 2,25 v. H. mehr brachte als im voraus-gegangenen Jahr, ist ein weiterer Velag für die geringfügige
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