Der 10. Januar 1925.
V erschiedentlich stand Deutschland in den letzten Jahren an einemWendepunkt seines Geschicks, aber keiner dieser ent-scheidenden Tage ist mit dem kommenden 10. J a n u a r 1925zu vergleichen! Denn mit diesem Zeitpunkt muß es sich entscheiden,ob Deutschland aus dem Zustand wirtschaftlicher Unruhe und sichüberstürzender Krisen m das Fahrwasser gleichmäßiger, ruhiger, zurendgültigen Gesundung führender Verhältnisse hinüberschreiten will.
Bis zu diesem Tage muß sich unser Volk darüber klar sein, in welchemGeiste unsere wirtschaftlichen Beziehungen mit den übrigen Völkerndes Erdballs geregelt werden sollen.
Am 10. Januar 1925 erlischt der Zeitraum von 5 Jahren, die für denArtikel 264 und folgende des Friedensvertrags von Versailles vorgesehenwaren, und in denen bestimmt wurde, daß Deutschland die Natur- undGewerbserzeugnisse irgendeines der alliierten und assoziierten Staatenbei der Einfuhr in das deutsche Gebiet ohne Rücksicht auf den Ort ihrerHerkunft keinen anderen oder höheren Lasten und Zöllen unterwerfendürfe als denen, welchen die gleichen Natur- oder Gewerbserzeugnisseirgendeines anderen jener Staaten oder irgendeines anderen fremdenLandes unterworfen sind. An diesem Tage gewinnt Deutschland alsodas Recht wieder, jede Einfuhr Zollsätzen zu unterwerfen, die es selb-ständig aufgestellt hat. Deutschland kann also mit Wirkung vom10. Januar ab einen Zolltarif aufstellen, der nach seinem Ermessen ein-gerichtet ist (sog. Meistbegünstigungsrecht).
Die Grundlage unseres jetzigen Zollsystems bildet der Zolltarif, dernach schweren parlamentarischen Kämpfen im Jahre 1902 ausgestelltwurde und am 1. März 1906 in Kraft trat. Auf ihm bauten sich dieHandelsverträge auf, die Deutschland mit allen fremden Nationen vordem Kriege abgeschlossen hatte. Bei normalem Verlauf wäre die Mehr-zahl aller Handelsverträge im Jahre 1917 abgelaufen, während durchden Ausbruch des Krieges das Netz, das uns m die Weltwirtschaft ein-gliederte, vorzeitig zu unserm Unglück zerrissen wurde.
Während bis jetz,t die Handelspolitik Deutschlands zwangsläufigdurch den Friedensvertrag beeinflußt war, tritt nun der Augenblick anuns heran, in dem wir wieder mit den übrigen Völkern zu Überein-kommen auf handelspolitischem Gebiet kommen müssen.
Handelsverträge sind die Gesetzbücher für die wirtschaftlichenBeziehungen zwischen den Nationen. Auf ihnen baut sich die Stabilitätder Produktion, die Sicherheit des Handels auf. Ohne sie fehlt die Basis,auf der der Handeltreibende allein Geschäfte mit fremden Völkerntätigen kann.
Es dürfte nicht nötig sein auseinanderzusetzen, daß der Handel mitfremden Staaten die Grundlage des wirtschaftlichen Wiederaufbaus ist.Denn dies eine ist wenigstens jedem klar geworden: daß die wirtschaft-liche Inzucht der letzten Zeit der Ausfluß einer Krise war und zu einer
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