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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
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zu der leichtsinnigsten Uehertreibung ihrer Creditoperationen veran-lasst hat. Von der Reichsregierung aber konnte man verlangen,dass sie, vom ersten Augenblick an, in dieser Frage klar sehe. Siewusste, dass die Ueberschüsse der Milliarden, über die Rückerstat-tung unsrer eignen Kriegskosten und die Entschädigung für dieVernichtung wirthschaftlichen Kapitals an Menschen und Dingenhinaus, fast ausschliesslich zu Zwecken Verwendung finden würden,die, so sehr sie im höheren Staatsinteresse liegen mögen, doch nichtals wirthschaftlich produktiv anzusehen sind. Sie musste sich alsosagen, dass wir, trotz jener Milliarden, nach dem Kriege nicht we-sentlich reicher an wirthschaftlicher Produktivkraft geworden sind,als vor demselben. Nun finden wir nichts natürlicher, als dass dieReichsregierung in erster Linie zur Wiedereinlösung ihrer Schuld-verschreibungen, überhaupt zu Rückzahlungen schritt. Die Verwen-dung, welche die ersten Summen, die vom 30. September 1871 bis31. März 1872 eingingen, im Allgemeinen gefunden haben, kanndemnach weniger Gegenstand des Tadels werden. Allein ganz an-ders stand es, als sich der fernere Zufluss vom 30. September 1872bis 31. August 1873 in die Kassen ergoss. Der Geld- und Credit-markt hatte damals schon, unter dem Einfluss der zurückgezahltenStaatsschulden, der vielen Fondsankäufe und der mit Benutzung dieserMittel zu fieberhafter Höhe gesteigerten Actienspeculationen, eineGestalt angenommen, die jeden Besonnenen wahrhaft erschreckenmusste. Nicht dem Arbeitsmarkt (der, wie oben dargelegt, selbstzur denkbar höchsten Ausdehnung seiner Thätigkeit nur eines ver-hältnissmässig geringen Mehrbedarfs an Geld benöthigt ist), sondernder Speculation, der Börse, flössen alle die ungeheuren Summendirekt oder indirekt zu. Und sie zogen sich nicht rasch von hierzu festen Anlagen zurück, sondern das Agiofieber, welches den Ge-winn aus Umsätzen, an die Stelle des Gewinns aus der Kapital-Benutzung setzt, hielt sie in dem ungesunden Bereich unfrucht-barer und schädlicher Spekulation fest. Bei dieser offenkundigenSachlage wäre es die erste wirthschaftliche Pflicht der Reichsregie-rung gewesen, die zweite Hälfte der Kriegsschulden, bis zur Zeitihrer allmähligen schliesslichen Verwendung, ausschliesslich nur insolcher Weise, und wenn auch minder zinstragend, anzulegen, welcheden Rückfluss an die deutschen Börsen verhütet, oderdoch möglichst erschwert hätte. Dies ist aber im Wesentlichennur hinsichtlich der Goldankäufe im Ausland und verschiedener Ver-wendungen zu Staatszwecken und Zahlungen an die Einzelstaaten ge-