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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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Reformen der wirthschaftlichen Gesetzgebung.

VV ir nähern uus dem Schlüsse unsrer Betrachtungen, um in derKürze aus der Erkenntniss des Uebels und seiner Ursachen, Lehrenfür Gegenwart und Zukunft abzuleiten. Wir betreten damit das Ge-biet der Reformen unsrer wirthschaftlichen Gesetzgebung und be-sprechen zuerst die neuerdings erlassenen Gesetze, in ihrer direktenoder indirekten Beziehung zur Krise; demnächst die von verschie-denen Seiten in Vorschlag gebrachten Heilmittel, und endlich unsreeigenen Ansichten und Vorschläge.

Zuerst möge die Bemerkung vorausgeschickt werden, wie dasPrinzip direkter Staatshilfe für eine aus wirthschaftlichen Sünden ge-borene Krisis nicht stark genug verdammt werden kann. Auf deranderen Seite erscheint es dagegen als die ernsteste Pflicht der Re-gierungen und Parlamente, alles was, ohne Uebernahme von direk-tem Schaden oder Risiko, zur Linderung einer so allgemeinen Notk-lage geschehen kann, auch in Anwendung zu bringen, sei es aufdem Gebiet der Gesetzgebung, sei es der Administration. So haltenwir es z. B. für eine gebotene Verpflichtung Seitens der finanziellenStaatsinstitute, namentlich Bank und Seehandlung, die frühere Cou-lanz in Gewährung von Lombard- und Wechselkrediten, nicht weitereinzuschränken, als es ihre eigne Sicherstellung gebieterisch fordert,um den erschütterten Kreditmarkt über den unteren Wendepunkt derKrise hinwegzuhelfen. Von da ab mögen sie ihre übergrosse Coulanz,die uns unendlich geschadet hat, ruhig einstellen.

Der gegenwärtig ablaufenden, durch den innern Reinigungspro-zess ihrer Heilung entgegen gehenden Krisis ist sonst nicht viel mehrzu helfen. Weitergehende innere Erschütterungen, als wir bisherüberwunden, sind höchstens noch aus dem, mit dem Uebergang zurGoldwährung zusammenfallenden Termin der Notenrestriktionen zu he-