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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
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dem Verhältniss der Nachfrage zum Vorrath, genau wie der Preisjeder Waare. Und damit sind wir bei einfachen, grossenGesetzen angelangt, wie sie allein geeignet sind, daswirtschaftliche Lehen einer Nation zu tragen.

Wir haben endlich die socialen Verhältnisse als einenspeziellen Grund für Verschärfung der letzten Krise bezeichnet.Trotzdem möchten wir, wie schon angedeutet, der Gesetzgebungkeine grossen unmittelbaren Aufgaben auf diesem Gebiete stellen,vielmehr die grösste Vorsicht anempfehlen. Namentlich ist jede Ein-schränkung der einmal gewährten Freiheiten, und Einführung vonAusnahme-Maassregeln, doppelt vorsichtig zu überlegen. Insbesonderescheint die Erfahrung, welche nicht bloss die Eindrücke aufgeregterZeiten, sondern auch deren Rückwirkungen in Rechnung ziehen soll,noch nicht die unzweifelhafte Notwendigkeit herausgestellt zu haben,für den Contractbruch der Arbeiter exceptionelle, im Verwaltungswegefestzusetzende Strafen einzuführen. Ein abgekürztes gerichtliches Ver-fahren dürfte, ohne Zuhülfenahme strafgesetzlicher Bestimmungen,ebenfalls zum Ziel führen, um den Arbeitgeber gegen die Willkürseiner Arbeiter zu schlitzen. Noch vorsichtiger sei man bezüglichaller Maassregeln, welche direkt oder indirekt zu den Prinzipien desZunftwesens zurückfiihren. So könnten wir uns von den kürzlichin Eisenach , vom Verein für Socialpolitik, vorgeschlagenen rigorosenBestimmungen Uber obligatorische Lehrlings-Contracte durchaus keinegünstige Einwirkung auf deren sittliche oder wirtschaftliche Ausbil-dung versprechen; sie dürften im Gegenteil den früheren Missbrauchender Lehrherrengewalt wieder Vorschub leisten. Beim Lehrling müssendie Hebel ganz anderswo angesetzt werden, wovon weiter unten nochdie Rede sein wird. Die letzte Lösung der socialen Frage kannnur in einer gesunden wirtschaftlichen Fortentwickelung, und vorAllem in der Erziehung der Nation zu höherer Sittlichkeit undgrösserer Intelligenz gefunden werden. Dass inzwischen die Spezial-gesetzgebung nicht still stehen darf, alle erdenklichen Maassnahmenfür Besserung des Looses der Arbeiter und Arbeits-Invaliden in denKreis ihrer Beratung zu ziehen, ist selbstverständlich; das kürzlicheingebrachte Hülfskassengesetz schreitet bereits auf diesem Wegevoran. In all diesen Fragen muss sich die Doktrin vor der Huma-nität beugen.