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Wir halten hiermit die gesetzgeberischen Aufgaben im Wesent-lichen für erschöpft, welche sich direct gegen die Wiederkehr ähn-licher Ausschreitungen richten, und haben hier nur noch einigeMaassregeln und Reformen zu erwähnen, die indirekt damit Zusam-menhängen. Schon oben erklärten wir die Börsenverfassungen,noch mehr aber die Elemente des Börsenlebens, für höchst reform-bedürftig, erklärten uns aber bereits bei dieser Gelegenheit gegendie von der Reichsregierung beabsichtigte, sogenannte Börsensteuer.Sie trüge in Wirklichkeit den Charakter einer loi de la haine, wennauch die Motive zu dem eingebrachten Gesetzentwurf sorgfältig jede,auf die eigentliche Veranlassung zielende Anspielung vermeiden, dieBesteuerung überdies auf zahlreiche Transactionen ausgedehnt werdensoll, die sich nicht an der Börse vollziehen. Denn wir können unsdie Wiedereinbringung des verunglückten, am 1. Juni 1869 vomReichstag abgelehnten Gesetzes, nur durch Rücksichten auf die all-gemeine Verstimmung gegen die Börse erklären, welche gegenwärtig,die Durchbringung erleichtern soll. Um temporäre Ausschreitungenzu strafen, träfe man das gesunde, normale Geschäft, und zwar nichtbloss gleichzeitig, sondern wahrscheinlich ganz ausschliesslich, da diefaulen Elemente der Börsencoulisse sich kein Gewissen daraus machenwürden, die Steuer zu umgehen, was nicht viel Schwierigkeitenbieten kann. Und eine solche Maassregel will man mitten in einer,von Reich und Regierung durch falsche Finanzmaassregeln mitver-schuldeten Krisis des Börsenlebens einführen, wo doch die allseitigehöchste Schonung dringendes und erstes Bedürfniss ist!
Liegen überhaupt neue Gesetze dieser Tendenz in der Richtungeiner gesunden Steuerpolitik? Oder sind sie durch die finanzielleLage des Reichs geboten? So lange man nicht ernstlich an dieTabaksteuer herantreten kann oder will, wodurch mit einem Schlagedie ganzen Matrikulärbeiträge überflüssig gemacht werden können,so lange man nicht die letzten Reste des Schutzsystems beseitigtund zum reinen Finanzzoll übergeht, überhaupt die indirekten Steuernstärker anspannt als die direkten, lasse man Handel und Gewerbemit solchen lästigen Steuerexperimenten in Ruhe, die insbesondereauf die Besserung der Solidität im Börsenverkehr nicht den min-desten Einfluss üben könnten, und nur überall Umgehungen provo-ziren würden.
Weit eher sollten unsere gesetzgeberischen Juristen nochmals inUeberlegung ziehen, ob sich nicht, nach Analogie der französischen Gesetzgebung, Bestimmungen gegen die Differenzgeschäfte in Fonds,
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