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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
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sondern geradezu als wlinschenswerth hingestellt hat, vorausgesetzt,dass die oben vorgeschlagenen Bestimmungen Uber die ci-vil- und strafrechtliche Haftbarkeit der Vorstände, in dasAktiengesetz aufgenommen wird. Die Commanditgesellschafthat überhaupt niemals einen positiven Boden gehabt, sondern diebeschränkenden Bestimmungen der, auf das Conzessionswesen basirtenAktiengesetzgebung, hatten sie gross gezogen, ein Beispiel mehr,wie der naürliche Entwickelungsgang sich stets Auswege schafft, wenndie Gesetzgebung mit nothwendigen Reformen zu lange zögert.

Wenn wir, nächst dem Actienunwesen, die grundsatzlose, ledig-lich durch Privatinteresse der Notenbanken geleitete Vermehrung derungedeckten Noten, als eine zweite Verschärfungsursache der Krisisbetrachteten, so ist oben bereits gesagt, was wir von einer Reformder Bankpolitik erstreben, nämlich Förderung des Depositen-und Checkverkehrs, und dem entsprechende allmähligeBeseitigung aller ungedekten Noten, also volle Metall-bedeckung. Die Reichshank muss die Reichssparkasse werden.Die Note soll der Repräsentant eines wirklichen, keines fictivenWerthes sein; sie soll ihrer eingebildeten und gefährlichen wirth-schaftlichen Function als Productivfactor entkleidet werden und ledig-lich Bequemlichkeit und Ersparniss beim Transport bezwecken. Esist dies eine bescheidene Rolle, die dafür aber auch das Gleichge-wicht der wirthschaftlichen Functionen nicht stört, die Grundlage allerwirthschaftlichen Thätigkeit, das Tauschgeschäft, nicht fälscht, denGeldwerth, also den Werthmesser der Nation, nicht von den Privat-interessen privilegirter Institute abhängig macht. Höchstens dürftezuzugeben sein, dass soviele ungedeckte Noten umlaufen, als durchihren Zinsengewinn die Kosten der Notenemission decken. Diegleichen Grundsätze wie für die ungedeckten Noten finden auchhinsichtlich alles Papiergeldes Anwendung; auch der Staat solltesich wo möglich gänzlich der Versuchung enthalten, Zinsen für An-leihen zu sparen, um den Preis wirthschaftlicher Störungen. Undwenn alle Noten metallisch gedeckt sind, so besteht auch nicht dasmindeste Bedenken mehr, Banknoten bis zu den kleinsten Apointsherab auszugeben, um den Verkehr zu erleichtern. Wenn die Mün-zen, auf Erfordern der Privaten, Goldbarren zur Ausprägung bringen,und das Notendepartement, gegen Gold, Noten in beliebigen Apointsausgiebt, so bedarf der Geldmarkt keiner weiteren künstlichen Regu-latoren mehr. Denn auch der Discont hat dann weiter keine kom-plizirten Rücksichten zu nehmen, sondern regulirt sich einfach nach