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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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weder die Ueberschtisse vermindern, noch ihre wirtschaftliche Ver-wendung hindern. Auch der Coursstand richtet sich auf die Dauernur nach dem Ertrag und dem soliden Ruf der Gesellschaft; Cours-steigerungen durch Erleichterung der Agiotage können nicht vonDauer sein. Die verschärfte Verantwortlichkeit des Vorstandes würdeebensowenig ein Hinderniss sein, tüchtige Männer auch ferner fürdiese Stellungen zu gewinnen. Aber selbst wenn durch solche undandere Maassregeln, die Ueberschüsse in geringeren Summen auf denAktienmarkt gelangten, und seltener zu neuen Gesellscbaftsbil-dungen führten, wäre dies etwa mit schlechterer wirtschaftlicherVerwertung identisch? Wenn sich wieder mehr Gelder den Hypo-theken (deren Kündigung, behufs Erlangung von Mitteln zur Agio-tage, die Landwirtschaft so schwer geschädigt hat), Staatspapieren,festen Anlagen, Vergrösserungen des eigenen Betriebs u. s. w. zuwen-den, wäre dies etwa ein Schaden oder vielmehr eine Berichtigungder falschen einseitigen Strömung, die das Kapital genommen hatte,indem die Gesetzgebung die Anlegung von Geldern für Aktien vonallen Förmlichkeiten, und weitergebenden Verpflichtungen befreite,zur Spekulation förmlich einlud? Warum überhaupt blos Industrie,blos Banken, blos Aktiengesellschaften? Und ist überhaupt blos inNeubildungen von Gesellschaften das wirthschaftliche Heil, das allei-nige Criterium des gesunden Fortschritts zu erblicken? Ist es, alsRegel und innerhalb bestimmter Schranken, nicht stets vortheilhafterbestehende Geschäfte zu vergrössern, als neue zu gründen? EinGeschäft doppelten Umfangs bedarf weit weniger Anlage- undBetriebskapitalien, Aufsichtskräfte, Verwaltungsspesen u. s. w., kannalso ansehnlich billiger produziren, als zwei Geschäfte einfachenUmfangs. In welchem Grade aber wurde diese natürlichste Fortent-wickelung bestehender Geschäfte in der abgelaufenen Periode gehin-dert, wo die neu, wie Pilze aus der Erde schiessenden Anlagen,den alten Geschäften die Arbeiter derart wegzogen, dass sie oftkaum den Betrieb im früheren Umfang aufrecht behalten, selten ihnvergrössern konnten?

Hiermit die Bemerkungen über die nöthigen Reformen im Aktien-wesen schliessend, wodurch künftige Ausartungen, sowohl in derBildung als Leitung der Gesellschaften, wenn auch nicht absolut ver-hütet, so doch sicherlich abgeschwächt würden, möchte nur nochzu bemerken sein, wie die Erfahrung der letzten Jahre die Besei-tigung der Commanditgesellschaften auf Aktien nicht bloss,im Interesse einer einfachen und einheitlichen Gesetzgebung zulässig,