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Aus der Geschichte der englischen Kornzölle / von H. B. Oppenheim
Entstehung
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Artikel, die von fremden Ländern, welche dieselben Lasten nichtzu tragen haben, erzeugt sind».

Und darauf wurde die Forderung begründet, dafs fremdesGetreide auch nicht mehr zollfrei (in den Docks) solle aufge-speichert werden dürfen. Das hiefs, genau betrachtet, dasLand bei erster Gelegenheit einer unabwendbaren Hungersnothpreisgeben!

Die Classe, welche nach solchen Hülfsmitteln rief, war zumgrofsen Theil in Ueppigkeit verwöhnt, mit den Untugenden undAnsprüchen einer aristokratischen Stellung behaftet, glaubte sichzum Herrschen und Geniefsen berufen und hielt es nicht einmalfür Pflicht, den Grundbesitz mit allen Kräften der persönlichenEnergie und der wissenschaftlichen Errungenschaften aufzubessernund zu verwerthen.

Auch für die landwirtschaftlichen Nebenproducte wurdenProhibitivzölle erstrebt und teilweise erlangt. Während diebritische Industrie nach Abschlufs des Weltfriedens sich an-schickte, alle fremden Länder mit ihren Fabrikaten zu über-schwemmen, machte die englische Zollgesetzgebung es dem Aus-lande unmöglich, Aequivalente dafür zu liefern. Das Ideal desMerkantilsystems, gegen baares Geld zu exportiren, war erreicht;welche Früchte es zeitigte, kam bald an den Tag. Nämlich dieentgegengesetzte Wirkung trat ein, dafs England fremdes Getreidemit Baarmitteln erwerben mufste. Die ungeheure Handelskrisisvon 1825, welche, wie jede Handelskrisis, ein Kind der Ueber-speculation, nach einigen Jahren teils wirklichen, teils einge-bildeten Aufblühens aller Gewerbszweige mit unerhörter Vehemenzausbrach, wies in ihren Grundzügen unmittelbar auf dieses Mifs-verhältnifs zurück. In den fremden Emporien waren die englischenWaaren wohlfeiler zu haben, als daheim an den Ursprungsstätten.Das darbende Volk sah mit Verzweiflung auf die in den grofsenHäfen unter Verschlufs aufgespeicherten Getreide-Vorräthe. Auf-stände brachen hier und da aus. Das Ministerium verschaffte sich (imMai 1826) die Zustimmung der beiden Häuser zu einer Zulassung desaufgestapelten Getreides bis zu 800 000 Quarter mit Durchbrechungdes bestehenden Korngesetzes. Im Spätherbst desselben Jahresmufste das Ministerium auf seine eigene Verantwortung die Mafs-regel erweitern.

Im Jahre 1828 ging, nach verschiedenen Anläufen, unter