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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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kung und sollte sie auch haben. Denn jeder Staatsangehörigewird das fremde Geld, welches er seinem Staate zahlen kann,wie inländisches ansehen. Es kommen aber dieser gleich-stellenden Wirkung noch zwei wichtige Thatsachen zu Hilfe.Erstens hatten schon vor der Begründung der Union dieSchweiz und Italien den französischen Münzen gesetzlicheZahlungskraft in ihren Ländern gegeben, wenn sie auch einevertragsmäfsige Verbindlichkeit gegen Frankreich selbst nichtübernommen hatten und jeder Zeit frei blieben, jenes Gesetzzu ändern. Aus diesem Grunde hatten Italien und die Schweiz auch bei den grundlegenden Berathungen des Jahres 1865 denAntrag gestellt, den Courantmünzen sämmtlicher Vertrags-staaten gemeinsam gesetzliche Zahlkraft zu geben, waren aberdamit bei den anderen, namentlich bei Frankreich nicht durch-gedrungen. Man verwies sie eben darauf, dafs die Annahme beiden Staatskassen und die freiwillige Praxis der grofsen Staats-banken ein volles Aequivalent bieten werde. Letztere haben auchim Verlauf der Dinge sich verpflichtet, die Courantmünzen einesjeden verbündeten Staates wie die ihres eignen anzunehmen.Bis zum Jahre 1874 war die Annahme der in anderen Ver-tragsstaaten geprägten Fünffrankenstücke (denn natürlichdrehte sich Alles nur um diese und nicht um das Gold) demBelieben der Banken anheimgestellt, aber von ihnen unbedenk-lich zugelassen worden. Nur als,der Silberpreis 1873 ernstlichzu weichen begann und gleichzeitig aus dem von der Papier -cirkulation erfüllten Italien die Silberstücke immer heftigerin die französische Bank strömten, zog diese ihnen einesschönen Tages die Brücke auf, weigerte sich sie ferner anzu-nehmen. Die im Januar bis März 1874 versammelte PariserConferenz, welche namentlich auf Andringen der Schweiz vonden aus dem Niedergang des Silbers drohenden Gefahren Notizzu nehmen gezwungen ward, entschlofs sich damals zum ersten-male, jedem der Vertragsstaaten ein Maximum von Silberaus-prägung vorzuschreiben, das er nicht überschreiten dürfe. AlsGegenleistung wurde beantragt, dafs die Bank von Frankreich ihr Interdikt gegen die fremden Münzen wieder aufhebe. Die