Druckschrift 
Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

24

Dieses Ergebnifs verdient von Deutschland , dem der Ein-tritt in solche Allianz von einheimischen und auswärtigenRathgebern so oft ans Herz gelegt worden ist, sicherlich be-herzigt zu werden. Aber von unendlich gröfserer Bedeutungist doch jene andre Consequenz der Degradirung des Silberszu einem Metall zweiter Klasse durch den Bund selbst.

Die oben wiedergegebene Clausel constatirt diese Degra-dirung durch die dreifache Unterscheidung in Goldmünzen undSilbermünzen eigenen und in Silbermünzen fremden Gepräges.Man merke wohl: für Goldmünzen bedeutet es auch nach dieserClausel gar nichts, ob sie im eignen Staat oder in einem andrenVertragsstaate geprägt sind.*) Sie können nicht nur ununter-schiedlich behufs der Liquidation an Zahlung gegeben werden,sondern sie kommen überhaupt nicht zum Austausch. Die imeignen Staate mit dem Gepräge des andren Bundesstaats vor-handenen Goldmünzen sind gar nicht Gegenstand der neuenClausel, begründen kein Eorderungsrecht auf Rückgabe und Aus-tausch. Für sie bleibt der Originalvertrag von 1865, welcherüberhaupt nur gemeinsame Typen und Annahme bei den Staats-kassen während seiner Geltung vorschrieb, das, was er war; dieihm unbekannte Liquidationsclausel brauchte gar nicht aufzu-tauchen, wenn man sich nur über Goldmünzen von vornhereingeeinigt hätte. Was jeder Vertragsstaat nach Ablauf desselbenmit den fremden Goldmünzen seiner Alliirten, die er auf seinemGebiete findet, thun will, ist seine Sache; es fällt Keinem vonihnen ein, dafs er ein Recht oder einen Anlafs haben könnte,seine ehemaligen Mitverbündeten damit zu behelligen.

Hierdurch ist selbst vom Standpunkt, den wir der Einfach-heit wegen den französischen nennen wollen, zugegeben, dafs vonHause aus in dem Wesen des Münz Vertrags nichts lag, wasden Rechtsboden dafür schaffen konnte, am Ende desselbenfür jeden Vertragsstaat die Einlösung der Münzen des andrengegen die Münzen des eignen Gepräges zu fordern. Wenn

'*) Die italienische Formel schlägt sogar vor, statt des Zulasses vonGoldmünzen jedes Staates, schlechthin Gold, also auch Barren zu setzen,was in der Sache gewifs nicht auf Widerspruch stofsen dürfte.