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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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In der Debatte, welche auf der letzten Pariser Conferenzstattfand, sehen wir daher auch den Gegner der Liquid ations-clausel, den belgischen Delegirten, sich mit Recht für seineDeduction vor allen Dingen auf diesen Grundsatz stützen.*)Er beruft sich darauf, dafs die Intervention der Staatsregie-rungen bei Ausprägung vollwichtiger Münzen keine andreAufgabe habe, als deren Aechtheit und Richtigkeit nach Vor-schrift des Münzgesetzes zu beglaubigen, dafs mit Ausübungdieser Contoole ihre Aufgabe erschöpft sei, dafs weder Gewinnnoch consequenter Weise Verpflichtungen anderer Art darauszu ihren Lasten entspringen können, denn der Prägelohn istkein Gewinn, sondern nur Ersatz für gethane Arbeit, und inden meisten Staaten ist dieses Prägegeschäft sowie die daraussich ergebende Einnahme der Privatindustrie der Münz-meister überlassen. Um die Probe auf die Richtigkeit dieserDeduction zu machen, brauchen wir uns aber auch nur in dieLage zu versetzen, dafs bei einem neu zu schaffenden Münz-vertrag die Liquidationsclausel zur Erörterung käme.

Nehmen wir also an, wir hätten tabula rasa vor uns, eshandle sich um die Bildung des grofsen bewufsten bimetal-listischen Weltmünzvertrags. Derselbe würde, wie von beidenWährungsparteien verlangt wird, auf den Grundsatz der freienPrägung normirt, und nun sollte eine Bestimmung aufgenom-men werden, die dem Sinne der französischen Licpiidations-clausel entsprechend folgenderinafsen zu lauten hätte:

Sollte bei Ablauf des Vertrags das in demselben normirteVerhältnifs von Silber zu Gold auf dem Edelmetallmarktenicht in Kraft sein, so wäre jeder der contrahirenden Staatenverpflichtet, den anderen die von ihnen präsentirten Ueber-schüsse von Münzen des minderwerthig gewordenen Metallsin Münzen des höherwerthig gewordenen auszutauschen."Dies wäre doch ohne Zweifel die in allgemein gesetzlicheForm zu bringende Bedeutung der Clausel, denn, wie in der

*) Siehe im Anhang den Auszug aus der Dehatte.