IV.
Die Verantwortlichkeit des prägenden Staates.
Die Ansprüche der französischen Liquidationsclausel, wiebeinahe alle Streitigkeiten über das Wesen des Geldes undüber die richtige Anwendung der aus demselben sich ergeben-den Folgerungen, führen auf den untersten Grundsatz derfreien Prägung zurück. Dafs derselbe unanfechtbar sei, wirdglücklicher Weise von den Anhängern der beiden entgegen-gesetzten Richtungen im Währungsstreit gleichmäfsig an-erkannt. Nur etliche agrarische Staatssozialisten — deren Be-hauptungen allerdings leider jetzt einen mächtigen Einflui'sauf die Geschicke Deutschlands ausüben — meinen, diesenGrundsatz leugnen und die Höhe und Art der Geldausgabein das Belieben einer Regierung stellen zu sollen. Wir dürfenfür unsre Untersuchung demnach die freie Prägung als un-bestritten richtige Voraussetzung jedes Münzgesetzes zu Grundelegen. Wir dürfen es umsomehr, als in den Staaten der latei-nischen Union, auf deren Boden die Controverse zunächst aus-getragen wird, das Princip unangezweifelt in Kraft steht, dennin Belgien, Frankreich und Italien ist dies gesetzlich ver-kündet, und wenn dasselbe wörtlich in der Schweiz nur fürdas Gold gilt, so hat sie doch der Sache nach denselbenGrundsatz sanctionirt und in die Praxis übersetzt, indem sieden Münzen der andren, das freie Prägungsrecht ausübendenFrankeuländer das Bürgerrecht ertheilt, ihre eigenen Umlaufs-mittel also unter den Einflufs jener andren Gesetzgebungengestellt hat.