IV.
Die Verantwortlichkeit des prägenden Staates.
Die Ansprüche der französischen Liquidationsclausel, wie beinahe alle Streitigkeiten über das Wesen des Geldes und über die richtige Anwendung der aus demselben sich ergebenden Folgerungen, führen auf den untersten Grundsatz der freien Prägung zurück. Dafs derselbe unanfechtbar sei, wird glücklicher Weise von den Anhängern der beiden entgegengesetzten Richtungen im Währungsstreit gleichmäfsig anerkannt. Nur etliche agrarische Staatssozialisten — deren Behauptungen allerdings leider jetzt einen mächtigen Einflui's auf die Geschicke Deutschlands ausüben — meinen, diesen Grundsatz leugnen und die Höhe und Art der Geldausgabe in das Belieben einer Regierung stellen zu sollen. Wir dürfen für unsre Untersuchung demnach die freie Prägung als unbestritten richtige Voraussetzung jedes Münzgesetzes zu Grunde legen. Wir dürfen es umsomehr, als in den Staaten der lateinischen Union, auf deren Boden die Controverse zunächst ausgetragen wird, das Princip unangezweifelt in Kraft steht, denn in Belgien , Frankreich und Italien ist dies gesetzlich verkündet, und wenn dasselbe wörtlich in der Schweiz nur für das Gold gilt, so hat sie doch der Sache nach denselben Grundsatz sanctionirt und in die Praxis übersetzt, indem sie den Münzen der andren, das freie Prägungsrecht ausübenden Frankeuländer das Bürgerrecht ertheilt, ihre eigenen Umlaufs- mittel also unter den Einflufs jener andren Gesetzgebungen gestellt hat.