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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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Debatte ebenfalls mit Recht bemerkt worden, so gut wie jetztim Widerspruch zu allen im Jahre 1865 geahnten Wendungendas Verhältnifs zu Gunsten des Goldes sich gestaltet hat, sokönnte es nach abermals zwanzig Jahren wieder nach deranderen Seite hin umgeschlagen sein.

Man braucht nur den Gedanken der Clausel so auf seinenallgemeinen Inhalt zu bringen, um ohne langes Besinnen,schon auf den ersten Eindruck hin, bei Kundigen und Un-kundigen das Gefühl hervorzurufen, dafs ein Staat sich aufdiese Clausel niemals einlassen dürfte. Ja sogar man brauchtnicht einmal den Satz der freien Prägung mit ins Spiel zusetzen, um zur Einsicht zu gelangen, dafs keines der Vertrags-länder mit einer solchen Drohung im Nacken marschirenkönnte. Denn selbst wenn die Function der Geldausgabeausschliefslich in die Selbstbestimmung der Staatsregierungoder der Landesgesetzgebung gelegt wäre, so würde sie imHinblick auf die Verantwortlichkeit, die sie für den Eintrittdes Endtermins aus der Liqoidationsclausel übernommenhätte, von den wechselnden Vorstellungen unabsehbarer, aufzwanzig Jahre hinausschauender Möglichkeiten verfolgt undwahrscheinlich ganz gelähmt werden. Welche Regierungwürde ihrem Lande gegenüber die Verantwortlichkeit, solcheEntscheidung in jedem Augenblick auf entfernte Zeit zutreffen, übernehmen wollen? Und denke man sich nun dasVerhalten der verbündeten Regierungen gegeneinander! Jedewürde die andere zu überlisten, jede der andern das jezeitiggefährlich erscheinende Metall zur Prägung zuzuschieben be-müht sein, und am Ende der Dinge könnte sich dennoch derVorsichtige als der Betrogene herausstellen. Wie würde derVerkehr, die Geldbewegung der Länder unter den Wirkungeneines solchen perennirenden Intriguenspiels leiden! Man kannruhig sagen: der Zustand würde sich als ein unerträglicherherausstellen, und das ist eben auf den ersten Blick so fühlbar,dafs kein vernünftiger Mensch vorschlagen möchte, eine sogefafste Clausel in einen neu zu schließenden Vertrag zubringen.