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Aber nun erst mit der Anwendung des Grundsatzes derPrägefreiheit würde sie geradezu unerträglich sein. Denndie Verantwortlichkeit für die Folgen der stärkeren oderschwächeren Ausgabe der Münzen des einen oder des andernMetalls würde auf den Kopf des Staates fallen, dessen Händedoch in der Ausübung des Geschäfts gebunden wären. Daer grundsätzlich seine Prägeanstalten beiden Metallen zurVerfügung halten müfste, so wäre er verdammt, mit ge-kreuzten Armen zuzusehen, wie unter Umständen seinekünftigen Lkpiidationsschulden unter seinen Augen vergröfsertwürden; und ferner würde derjenige Staat, welcher die best-verwalteten und grofsartigsten Prägeanstalten hätte, dafür derStrafe ausgesetzt sein, am meisten mifsbraucht zu werden.
Also weder mit Prägungsfreiheit noch ohne dieselbe kanndenkbarer Weise ein Staat andern gegenüber eine solcheVerpflichtung eingehen.*) Die Frage, ob eine solche still-schweigend existire, ist in dem allgemeinen Sinn, wie wir siehier erörtern, zum ersten Mal im Jahre 1881 auf dem grofsen,denkwürdigen, von allen Staaten besuchten Pariser Congrefsgestreift worden, welcher den universalen Doppelwährungs-vertrag zu Stande bringen sollte.
Allerdings war in einem anderen enger umschriebenenSinne schon im Jahre 1878 die Frage der gegenseitigenLicpiidationsverpflichtungen in der eingehendsten Weise zurSprache gekommen, und davon wird ein späterer Abschnittunserer Untersuchung zu handeln haben. Im Jahre 1878nämlich ward die Frage aufgeworfen, welche Verpflichtungenzu Lasten Italiens aus dem Uebergang zur Papierwährung-en tstünden. Hier aber beschäftigen wir uns vorerst lediglich
*) Neuerdings hört man wiederholt die Verwunderung darüber aus-sprechen , dafs hei Schliefsung des ersten Vertrags von 1865 nicht an dieAufstellung einer solchen Liquidationsvorschrift gedacht worden sei. (SoLeon Say in den Verhandlungen der Pariser Volkswirthschaftlichen Gesell-schaft vom 5. Mai d. J.) Aber man mufs umgekehrt behaupten: wäre dieFrage damals gründlich erörtert worden, so würde der ganze Döppelwährungs-vertrag von vornherein gescheitert sein.