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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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mit der Frage, welche Lasten aus der strengen Beobachtungdes Vertrags abzuleiten sind.

Als im Jahre 1881 die Möglichkeit des bimetallistischen"Weltmünzbundes discutirt wurde, brachte das Congrefsmitgliedfür Norwegen , Herr Broch, unsere Frage in Anregung. DerRedner, ehemaliger Minister und jetzt Professor an der Uni-versität von Christiania , der an allen internationalen Münz-Oongressen von Anfang (1867)*) an Theil genommen hatte,sprach vom ruhigen Standpunkt seines Landes aus, welchesdem Beispiel Deutschlands zuerst gefolgt war, indem es diereine Goldwährung zum Gesetz erhob. Schon ganz im Beginnder Zusammenkunft, in der zweiten Sitzung, nachdem dieersten Formfragen der Constituirung gewidmet worden,ergriff Broch das Wort und kam im Verlauf seiner Rede zufolgender Auslassung:

Es giebt übrigens einen noch besonders verhängnifs-schweren Mifsstand, der aus dem Bimetallismus entspringtund den man häufig hervorzuheben vergessen hat: nämlichdie Frage der Liquidation in dem Fall der Auflösung einesuniversellen oder doch sehr ausgedehnten Münzbundes. Es

*) Der erste Versuch, auf dem Wege einer internationalen Münzkonferenzzu einem Weltmünzbunde zu gelangen, fand im Jahre 1SG7 in Paris statt.Auf ihr waren von deutschen Staaten: Preufsen, Bayern, Württemberg undBaden vertreten. Schon damals sah Broch mit bemerkenswerthem Scharfblickdie kommenden Schwierigkeiten voraus für den Fall, dafs man der Doppel-währung zusteuern würde. Indem er für die reine Goldwährung eintrat,welche bekanntlich damals schliefslich die grofse Mehrheit für sich hatte,bemerkte er: man müsse als Uebergangsmafsregel in denjenigen Staaten, inwelchen Prägefreiheit für Silber existire, dieselbe den Privaten entziehen undsie auf den Staat beschränken, indem man diesem zugleich den Höchstbetragvon auszuprägendem Silber vorschriebe. Diese Mafsregel wäre sofort aufdie in dem Vertrag von 1865 zugelassenen silbernen Fünffrankenstücke zuerstrecken. Denn wenn man diese Mafsregel nicht ergriffe, und wenn durcheine unvorhergesehene Umwälzung das Silber auf dem europäischen Marktin grüfserem Ueberfiufs als das Gold erschiene, so würden dieselben Schwierig-keiten, welche jetzt aus dem Abfiufs des Silbers entstehen, sich in umge-kehrter Eichtling einstellen. Man mtifste also den Privaten die Prägefreiheitnur für das Gold lassen. Wörtlich was ein Jahrzehnt später sich alsnothwendig herausstellen sollte.