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ist docli evident, dafs wenn beide Metalle ohne Beschränkungzum Ausprägen zugelassen würden, in den Münzanstaltensämmtlicher den Bund bildenden Staaten, die Silberbarrenvorzugsweise oder sogar ausschliefslich nach den Münz-gebäuden der grofsen Staaten würden hingeführt werden.Denn nur allda würden die Barrenbesitzer solche vollkommeneund umfassende Werkstätten finden, um rasch ihr gemünztesGeld zurückziehen zu können, ohne ihre Zuflucht zu Münz-scheinen zu nehmen und ohne Zinsen während der Präge-arbeit, welche beim Silber eine längere Zeit in Anspruchnimmt, zu verlieren. Nun tragen aber die so gefertigtenMünzen nothwendig das Wappen oder das Brustbild desSouveräns des Staates, in dem sie geprägt worden sind, undebenso unvermeidlich würde kraft eines unbestrittenen inter-nationalen Rechtssatzes diesen Ländern die Pflicht zukommen,sie wieder an sich zu nehmen, wenn der Münzbund zur Auf-lösung käme. Es würde also sich ergeben, dafs bei Ablaufdes Vertrags zwei oder drei grol'se Staaten allein die un-geheure Masse des bis dahin, wenn nicht auf der ganzenErde, doch in einem namhaften Theil der civilisirten Welt,in Umlauf gewesenen Silbers aufzunehmen hätten. Siewürden in Folge dieses Umstandes einen unberechenbarenVerlust erleiden, welchem vielleicht die finanziell gröfstenMächte nicht gewachsen wären, welchem aber jedenfalls diekleinen Staaten sich nicht aussetzen dürfen."
So weit der Vertreter Norwegens , welcher das heute auf-tauchende Zerwürfnifs schon damals gewahrte, aus dessenAeufserung übrigens nicht, wie vielleicht versucht werdenkönnte, die Schlufsfolgerung zu ziehen ist, dafs er den Rechts-grund der heute von Frankreich formulirten Liquidations-clausel aus dem Vertrag der lateinischen Union ableiten will.Denn Herrn Brochs Warnung gilt nur dem unbestreitbarenSatze, dafs nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen keinem Staaterlaubt sein sollte, das von ihm ausgeprägte Geld zu re-pudiiren, ein Satz, zu dem sich auch der belgische Delegirtesowohl auf der jüngsten Conferenz wie in der belgischen