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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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Staat eben für den Ueberschufs an Münzen, die das Geprägedes Papierstaats tragen, nichts begehren als die Zahlung indiesem Papier*). Theoretisch ist gegen diese Deduction garnicht aufzukommen. Der Staat zahlt Schulden, die man ihmwie jedem Schuldner an seinem Domizil zu präsentiren hat, mitseinem Geld. Ist es schlecht geworden, nun um so schlimmerfür den Gläubiger. Das haben alle die erfahren, welche For-derungen an Länder hatten, die ihr Geld verschlechterten,oder Zwangspapier einführten. Sie hatten viel bessere Con-tracte als den Münzvertrag von 1865, und der Staat, welchersie durch seinen Zwangscurs um einen Theil ihrer Forderungbrachte, stützte sich in solchen Fällen immer darauf, dafs ernicht aus böser Absicht, sondern nur in Folge unabwendbarerGewalt, vis major, ein solches Geld an die Stelle des besserengesetzt habe. Faktisch wird der Fall nicht so eintretenkönnen, wie ihn der italienische Vertreter hier setzte, dennman wird von der anderen Seite vorziehen, das Metallgeldzu behalten, statt es gegen Papiergeld einzulösen. Aberstrenger konnte der französischen Theorie nicht entgegen-getreten werden, als liier geschah, und wenn Italien aufder letzten Conferenz den französischen Ansprüchen aller-dings nur vorsichtig und bedingt secundirte, so geschahdas offenbar nur aus Opportunitäts- und nicht aus Rechts-gründen.

*) Arthuro Jekan De Johannis, L'Insucoesso della Conferenze Monetaria,Firenze 1885. S. 21, und Protokolle der Conferenz von 1878, 2. und 4. SitzungBeden der Delegirten Graf Rusconi und Refsmann.