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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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ihres Baarbestandes in Silber, den Rest nur in Gold haltendürften.

Auch bei diesem Anlafs ist es interessant, wieder zu be-merken, zu welchen unvorhergesehenen Consequenzen ein Münz-vertrag führen kann. Dies Dekret wurde von französischerSeite als eine Verletzung der lateinischen Grundbedingungenangefochten, als ein dem Recht des geschriebenen Buchstabensoder doch mindestens der Loyalität widersprechender Eingriffin die Voraussetzung, dafs in dem Unionsgebiet Gold undSilber auf gleichem Fufse in Umlauf sein sollten. Eine Re-gierung, welche ihre Beamten zwinge, das eine oder dasandere Metall vorzugsweise festzuhalten oder abzustofsen,erkläre damit den Bestimmungen des paritätischen Vertrags-verhältnisses den Krieg, ein solches Dekret sei in sich un-gültig. Wie man auch den Streit vom streng juristischenGesichtspunkt aus entscheide, es läfst sich nicht leugnen, dafseine solche Vorschrift, wenn sie von dem Staate selbst, dereinen Doppelwährungsvertrag unterzeichnet hat, ausgeht, widerden Geist des Vertrags sündigt. Aber die italienische Re-gierung liefs sich durch die Proteste des französischen Bi-metallismus, welcher das Dekret besonders übel nahm, nichtanfechten und erhielt es in Kraft. Zu diesen rein sachlichenMafsnahmen und Beweggründen gesellten sich dann im Laufder Dinge noch anderartige, welche in der einmal ange-nommenen Richtung weiter drängten.

Ereignisse finanzieller und politischer Natur erzeugteneine gereizte Stimmung zwischen Italien und Frankreich .Dort wurde die französische Besetzung vou Tunis (Mai 1881)als eine tiefe Kränkung empfunden, hier verdrofs es, dafs dieAnleihe von 644 Millionen in London abgeschlossen wordenwar, während bei allen früheren Gelegenheiten Paris undnamentlich das Haus Rothschild den Haup tantheil an diesenOperationen gehabt, in der That auch der französische Geld-markt die bedeutendste Kundschaft für italienische Rente ge-liefert hatte. Dem entsprechend war auch zuerst versuchtworden, die Anleihe in Paris abzuschliefsen, aber die Clausel,