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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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für den ganzen Bund und zwar die ausschliefsliche Silber-währung nach dem französischen System, den Franken zu5 Gramm °/io fei n - Die alten Kantonalmünzen wurden aufEidgenössische Rechnung eingezogen. Schon in diesem Grund-gesetz war angedeutet, dafs man auch auf andere als die Eid-genössische Prägung rechne, um die Bedürfnisse des Umlaufszu befriedigen. Ein Artikel (8) besagte:Niemand ist ge-halten, andere Münzen anzunehmen (als die Eidgenössischen),mit Ausnahme solcher Silbersorten, die in genauer Ueber-einstimmung mit dem durch das gegenwärtige Gesetz auf-gestellten Münzsystem geprägt und, nach vorheriger Unter-suchung, von dem Bundesrath als diesen Bedingungen ent-sprechende Zahlungsmittel anerkannt sind." Nach kurzer Zeit am 16. Januar 1852 erging auch ein Bundesrathsbeschlufs,welcher obige allgemeine Bestimmung zu concreter Anwendungbrachte, indem er den silbernen Fünf-, Zwei-, Ein- und Halb-Frank enstücken von Frankreich, Belgien, Sardinien , Parma,der ehemaligen cisalpinischen Republik und dem KönigreichItalien (regno d'Italia) obligatorischen Ours gab.

Yon dieser Zeit bis zum Jahre 1860 ist keine wesentlicheNeuerung im Eidgenössischen Geldwesen zu erwähnen. Aberim Januar des Jahres 1860 hatte der Silberpreis in Folgefrüher erwähnter Begebenheiten seinen höchsten Stand seitEinführung der Münzreform erreicht, das Verhältnifs war auf15,18 statt 15,50 gestiegen. Die Silberländer empfandenden Abflufs ihres Geldes schmerzlich, und die Eidgenossen-schaft griff zu einer zweifachen Mafsregel. Sie führte dieGoldmünzen ein und setzte den Feingehalt ihrer silbernenScheidemünze herab. Es wurde, was die erste der beidenMafsregeln betrifft, zwar nicht die Prägung von Goldmünzenbeschlossen, aber verfügt: Art. 1. Die französischen Gold-münzen, welche im "Verhältnifs von 15V 2 zu 1 ausgeprägtsind, sollen, so lange sie in Frankreich zu ihrem Nennwerthgesetzlichen Ours haben, als gesetzliches Zahlmittel in derSchweiz anerkannt sein. Was die silbernen Stücke von Zwei-,Ein-und Halbfranken betrifft, so wurde ihr Gehalt von 900 /i"ooo