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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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jeder Staat wird seine Last mit den Silberstücken haben, aufdenen sein Gepräge steht, auch wenn er nicht sie vertrags-mäfsig in Gold auszugleichen übernimmt. Nun habt IhrSchweizer aber dem Silber niemals Priigefreiheit gegeben,habt auch in der Zeit, wo noch von Enthaltsamkeit ausbesserer Einsicht nicht die Rede sein konnte, von Staatswegenverschwindend wenig geprägt, einfach aus dem Grunde, dafsIhr Euch auf die anderen verliefset, dafs Ihr darauf gerechnethabt, das von ihnen oder auf ihren Prägeanstalten herzu-stellende Geld werde Euer Gebiet mit den nöthigen Umlaufs-mitteln versehen. Und wie richtig diese Behauptung ist, gehtdoch daraus hervor, dafs Ihr in Eurem Münzgesetz diesenfremden Geldstücken legale, den eigenen ebenbürtige Zahlkraftgegeben habt. Wäre das nun nicht ein wunderliches Geschäft,das Ihr da gemacht hättet, wenn Euch die Liquidationsclauselein Recht gäbe, diese Münzen, nachdem sie Euch gedienthaben und von Euch nicht entbehrt werden konnten, jetzt denStaaten, aus denen Ihr sie geholt habt, zurück zu bringen undihnen zu sagen: Das Silber in diesen Münzen ist heute zwanzigProzent weniger werth, als zur Zeit, da ich es aufnahm,bitte habet die kleine Gefälligkeit mir es in Gold zu seinemehemaligen (jetzt um ein Fünftel verminderten) Werth ein-zutauschen; ich nenne das liquidiren."

Pirmez hat zur sachlichen Illustration dieser Darstellungnoch einen concreten Fall angeführt, in dem Silber in dieBrüsseler Münze ging ganz eigens für den Zweck schweize-rischen Geldbedarfs, aber das Silber wurde nicht mit demWappen der Eidgenossenschaft versehen, Gott bewahre! DasBrustbild König Leopolds wurde darauf gedrückt, und warumnicht? Es war ja gerade so gut zu brauchen, wie schweize-risches. Und nun soll Belgien so gut sein, für dieses Geld,von dem es gar keinen Yortheil gezogen, für dessen Aus-prägung blos sein Münzmeister den Arbeitslohn bezogen hat,der Eidgenossenschaft in Basel oder in Genf an ihrem DomizilGold oder Goldeswerth auszuzahlen? Hier fehlt doch sogarder Grund, den Frankreich den Italienern gegenüber geltend