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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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fand die Bindung des gesetzlichen Curses an Italien , weil dieMinister ihrem Lande gegenüber sich verpflichtet haben, diefremden Silbermünzen künftig nicht mehr zuzulassen. Dabeibleibt freilich dunkel, wie sie mit dieser Mafsregel die Zu-lassung bei ihren Banken verbinden könnten.

Am auffallendsten ist die neue Verfügung, gemäfs welcherjedem Staat frei steht, ohne aus dem Bund auszutreten, dieSilberprägung gegen gewisse den anderen zu leistendeSicherheiten wieder aufzunehmen. Der Antrag ist von Frank-reich nicht erst letzter Hand sondern schon im August alsein Theil der von ihm begehrten Veränderungen eingebrachtworden, obwohl es schwerlich der hier ins Auge gefafstenEventualität einige Wahrscheinlichkeit beigemessen hat. Essollte, so hiefs es damals, für den Fall ganz unvorausgesehenerEreignisse die Rückkehr zur vollen Doppelwährung in einem derVertragsstaaten nicht unbedingt unmöglich, beziehungsweisevon der Zustimmung der übrigen abhängig gemacht werden.

Die richtige Erklärung für diesen ganzen Vorbehalt liegtwohl in dem Gedanken, dafs man durch die einfache Erneuerungder früheren Bestimmung, wonach zur Wiederaufnahme derSilberprägung die Einstimmigkeit erforderlich war, grundsätz-lich auch die Vorbedingung zu abermaligen Bemühungen umeine bimetallistische Vereinigung an den Consens jedes einzelnenUuionsstaates gebunden hätte. Ob man einen solchen Verzichtnur aus Verschämtheit oder im ernsten Glauben an die Mög-lichkeit abermaliger Versuche nicht in den neuen Vertrag auf-nehmen wollte, mag dahin gestellt bleiben. Die Vaterschaftdes Gedankens, welchem die Schweiz wie Italien starkenWiderstand entgegensetzten, ist offenbar bei dem Vater desBimetallismus zu suchen. Natürlich wäre die ganze dermaligeGrundlage der Union gänzlich verändert, wenn Frankreich ,welches allein doch mehr bedeutet als alle andern drei oderauch vier Staaten, in einen Währungsbund auf Basis freierSilberprägung mit dritten Staaten einträte. Die lateinischeUnion des gegenwärtigen Bestandes hätte damit jede Existenz-berechtigung verloren. Deswegen war es nur ganz consequent,