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wenn die Schweiz sich vorbehielt, in solchem Fall auch ganzaus dem alten Bund ausscheiden zu können.
Nachdem bis zum G. November die Unterhandlungen mitBelgien nicht zum Ziel geführt hatten, wurde der Vertragzwischen den vier übrigen Staaten für perfect erklärt undFrankreich mit der Aufgabe betraut, wenn möglich noch eineVerständigung mit Belgien herbeizuführen. Hat des letzternStellung in der Conferenz und in seiner Kammer unzwei-deutig gezeigt, dafs es den Entschlul's gefafst hatte, sich aufkeinen Fall bedingungslos der französischen Forderung zuunterwerfen, so hat es natürlich auch genug Gründe, nichtschroff mit Frankreich und dessen Verbündeten zu brechen.Es mufs sich sagen, dafs es so oder anders den verhängnifs-vollen Nachwehen eines vor 20 Jahren unvorsichtig eingegan-genen Währungsbundes sich nicht wird entziehen können.Auch wenn es sich nicht vertragsmäfsig zur Ausgleichung inGold verpflichtet, müssen aus der Masse der mit seinem Ge-präge versehenen Thaler um so gröfsere Verlegenheiten ent-stehen, als die Bank von Frankreich das Meiste davon schonin der Stille angesammelt hat, um im kritischen Momentmit der ganzen Wucht des Angriffs vorgehen zu können.Wenn die Folgen eines daraus entstehenden Niedergangs desWechsels auf Belgien auch direct nicht von Belgien allein zutragen wären, so würde die damit verbundene Störung docham schwersten in dem belgischen Geschäftsleben empfunden.
Auf diese Störungen machte bereits eine von Antwerpen aus im November an die Regierung ergangene Petition auf-merksam, welche deshalb den Antrag stellte, der eingetretenenUnsicherheit damit ein Ende zu machen, dafs man definitiv dieUnterhandlungen mit Frankreich abbreche und gleichzeitigMafsregeln treffe (Abschluls einer Anleihe), um selbständigzur Goldwährung überzugehen.
Dies war ohne Zweifel ein Vorschlag, welcher am cor-rectesten die Schlufsfolgerung aus dem Rücktritt von der Unionzog und gleichzeitig allen Einwürfen wegen illegaler Verläug-nung des eigenen Gepräges ein Ende machte. Aber materielle