Zeit niemand mehr geben, der müßig geht, weil er nicht arbeitenwill oder weil er auf Grund seiner Einkommensverhältnisse nicht zuarbeiten braucht. Heute gehört jeder Arm und jeder Kopf demVaterlande.

(Sehr richtig!)

Meine Herren, das Gesetz drückt dies in seinem ersten Para-graphen folgendermaßen aus:

Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zumvollendeten 60. Lebensjahre, soweit er nicht zum Dienstein der bewaffneten Macht einberufen ist, ist zum vater-ländischen Hilfsdienst verpflichtet.Der Begriff des vaterländischen Hilfsdienstes selbst ist umschriebenin H 2 des Gesetzes. Es ist der Dienst bei Behörden und behörd-lichen Einrichtungen, in der Kriegsindustrie, in der Landwirtschaft,in Betrieben und Beschäftigungen jeder Art, die für die Krieg-führung und Volksversorgung unmittelbar oder mittelbar von Be-deutung sind. Meine Herren, ich unterstreiche die Worteunmittel-bar und mittelbar", um zu zeigen, daß der Kreis dessen, was wirals vaterländischen Hilfsdienst ansehen und behandeln wollen, sehrweit gezogen ist. Ich möchte auf Grund von zahlreichen Anfragen,die an mich herangetreten sind, gleich hier erklären, daß wir denBegriff der Volksversorgung nicht im engen materiellen Sinne auf-fassen, sondern daß wir auch geistige Bedürfnisse mit einbegreifen.Wir sehen zum Beispiel auch in der Presse einen für die Krieg-führung und Volksversorgung bedeutungsvollen Beruf. Dasselbegilt von der Geistlichkeit und der Lehrerschaft, dasselbe gilt fürdie Berufsorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,die uns in diesem Kriege so vortreffliche Dienste geleistet haben,

(sehr richtig!)

es gilt für die Organe der sozialen Versicherung und für ähnlicheEinrichtungen. Wer in diesem so weit umschriebenen Kreise arbeitet,wird als in der Ausübung seiner Hilfsdienstpflicht tätig angesehen;wer es nicht tut, wird durch das Gesetz angehalten, sich eine solcheTätigkeit zu suchen.

Meine Herren, das Gesetz beschränkt sich auf die Männer. DenFrauen wird eine gesetzliche Verpflichtung nicht auferlegt. Ichwill das kurz begründen. Einmal würde die Verwirklichung derallgemeinen Hilfspflicht, die wir den Männern unter Zurückstellungaller anderen Rücksichten auferlegen können, bei den physisch anders

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