gebäude errichten, für die dasselbe gilt wie für den Bau von Woh-nungen. Das alles ersparen wir uns, wenn wir die Arbeiter dortlassen, wo sie sind, und wenn wir die Arbeit zu ihnen bringen. Wirhaben den weiteren Vorteil, daß bei solchen Fabriken in der Regelauch größere Kraftanlagen, Wasserkräfte, Dampfkraftanlagen undähnliche sich befinden, die ohne weiteres in den Dienst einer neuenKriegsindustrie gestellt werden können. Wir haben den Vorteil,daß die größeren Fabriken über Reparaturwerkstätten und überFacharbeiter verfügen, die einen Grundstock für das bilden, wasdort neu zu schaffen ist. Das alles müssen wir in der rationellstenWeise ausnutzen, um dadurch zur ausgiebigsten Verwertung der vor-handenen Arbeitskräfte beizutragen und gleichzeitig die Durch-führung des Gesetzes so schonend für die Arbeiter und Unternehmerwie nur irgend möglich zu gestalten.
Aber, meine Herren, auch bei aller Schonung und Rücksichtder Durchführung ergeben sich aus dem Gesetze doch notwendig dieweitestgehenden Wirkungen. Die Pflicht zur Arbeit im vaterländi-schen Hilfsdienst bedeutet, auch wenn wir hoffen, daß sie in der weitüberwiegenden Mehrzahl der Fälle freiwillig übernommen wird,eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit. DieVerpflichtung zur Übernahme einer zugewiesenen Arbeit bedarfferner zu ihrer Ergänzung einer Erschwerung des Verlassens derArbeit, des Arbeitswechsels. Nach der Absicht des Entwurfs sollzum Zwecke des ArbeitsWechsels dem Arbeitnehmer vom Arbeit-geber ein Abkehrschein ausgestellt werden. Damit werden alle die-jenigen, welche heute schon im Bereiche des vaterländischen Hilfs-dienstes tätig sind, dem Gesetz unterstellt, sie werden in die große,neu zu schaffende Heimarmee eingereiht.
Diese Beschränkung der persönlichen Freiheit macht einen sorg-fältigen Ausbau der zur Durchführung des Gesetzes bestimmtenOrganisationen nötig. Es kommt viel, um nicht zu sagen, allesdarauf an, wie die Ausschüsse, die Organe zusammengesetzt sind,die in diesen Fragen die praktischen Entscheidungen zu treffen haben.Das gilt natürlich ebenso für die Organe, die über die Kriegswichtig-keit der einzelnen Betriebe zu befinden haben, über die Frage, obaus einem Betriebe Arbeitskräfte herausgenommen werden dürfenoder nicht. Ich hoffe, daß es gelingen wird, diese Organe so zu ge-stalten, daß sie ihrer großen und schweren Aufgabe gewachsen seinwerden. Ausdrücklich möchte ich hier bestätigen, daß für die zu
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