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Vor allem war es Bamberger, welcher die Vorliebe Camp-hausens und anderer massgebender Personen für den alten preussi-schen Thaler kannte, darum zu thun, von vornherein dahin zuwirken, dass nicht unter der Maske eines neuen Systems diepreussische Thalerwährung und mit ihr die Silberthaler indie neue auf die Goldwährung berechnete Münzverfassungherübergenommen würden. Wie angebracht seine nach dieserRichtung gehenden Bemühungen waren, zeigt sich darin, dasswir heute noch nicht von den Thalern losgekommen sind, dieunsre Währung zu einer hinkenden machen. Aus diesem Ge-sichtspunkt heraus erklärt es sich, dass Bamberger damals mitEifer und Hartnäckigkeit das goldne Dreissigmarkstück be-kämpfte, das von der Reichsregierung als notwendig zur Er-leichterung des Ubergangs von der Thalerwährung zur Mark-währung bezeichnet wurde.
Seine ganze Kraft setzte Bamberger ein, um — entgegenden Beschlüssen des Bundesrathes — eine wirkliche Einheit imdeutschen Münzwesen zu erreichen. Es kam ihm dabei mehrauf die Sache an, als auf die Form, und in dem Streit darüber,ob die Reichsgoldmünzen das Bildnis der einzelnen Landesherrenoder nur das Bild des Kaisers tragen sollten, hielt er sich des-halb zurück. Dagegen stellte er in Ubereinstimmung mit derfreien Kommission eine Reihe von Verbesserungsanträgen zuden Paragraphen, welche von der Staats- und finanzrechtlichenOrdnung des neuen Münzwesens handelten. Gleichzeitig er-strebte er die Freigabe der Goldprägung für private Rechnung,deren Unentbehrlichkeit kennen zu lernen er während seinerpraktischen Thätigkeit in der Edelmetallarbitrage Gelegenheitgehabt hatte.
Er selbst erläuterte seine Anträge folgendermassen:
„Der Grundgedanke," so führte er aus, „von dem die An-tragsteller bei der Fassung aller folgenden Verbesserungsanträgeausgingen, war der, dass nicht blos in der Übergangszeit,sondern ein- für allemal das Anfertigen und das Überwachender Reichsmünze eine Angelegenheit des Reichs sein soll undnicht der Partikularstaaten." Mit aller Schärfe wendete er sichgegen eine von Camphausen gemachte Andeutung, nach welcherdie Einziehung der durch die Münzreform zu beseitigendenLandesmünzen Sache der Einzelstaaten sein und auf deren Kosten