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entwickeln hatte, in gleicher Weise als Reichsgoldwährungbezeichnet. Daraus musste der Eindruck entstehen, als obzwischen dem Übergangszustand und dem Endziel der Reformkein wesentlicher Unterschied sei, und Bamberger, welcher diestarken Sympathien, die namentlich innerhalb der preussischenRegierung für die Thaler bestanden, sehr wohl kannte, fürchtetemit gutem Grund, die Regierung möchte ihre Aufgabe als voll-bracht ansehen, wenn nur erst durch kaiserliche Proklamationdie sogenannte „Reichsgoldwährung" mit den Thalern als Silber-kurantgeld eingeführt sei. Er drang deshalb darauf, dass derprinzipielle Unterschied zwischen dem Endziel der Reform unddem Übergangsstadium auch in dem Texte des Gesetzes durcheine verschiedene Benennung deutlich hervorgehoben werde;auf seinen Antrag hin wurde nur das Endziel „Reichs-goldwährung" genannt, während der Zustand, bei welchemman zwar nach Mark rechnet, aber die Thaler noch als Kurant-geld figurieren, welcher also noch keine reine Goldwährungdarstellt, als „Reichswährung" bezeichnet wurde.
Dadurch wurde klar und deutlich die reine Goldwäh-rung als das Ziel der Reform proklamiert. Freilich hat dieseUnterscheidung nicht zu Wege gebracht, dass die Reform kon-sequent bis zu diesem Abschluss durchgeführt wurde. Die Be-fürchtung Bambergers, die Thaler sollten als Kurantgeld in ge-wissen Beträgen erhalten werden, hat sich trotzdem erfüllt, aberdurch die von ihm veranlasste Unterscheidung ist es wenigstensausser Zweifel gestellt, dass durch die im Jahre 1879 erfolgteEinstellung der Silberverkäufe die gesetzlich vorgeschriebeneDurchführung der Münzreform unterbrochen worden ist, unddass wir, solange die Thaler Kurantgeld sind, noch nicht dieReichsgoldwährung, welche das Münzgesetz als Ziel der Reformproklamiert hat, besitzen.
Der Ausbau des Münzsystems war bereits in dem Entwurfzweckmässig geregelt. Die unterwertige Ausbringung der Scheide-münzen; die Beschränkung der Zahlungskraft der Silberscheide-münzen auf Beträge bis zu 20 M., der Nickel- und Kupfer-münzen bis zu 1 M.; die Einlösungspflicht des Reichs gegen-über den Scheidemünzen, die Maximalgrenze für die Ausprägungvon Silber und andern Scheidemünzen — das alles warenDinge, die sich mit mehr oder weniger zwingender Notwendig-
Helfferich, Bamberger als Währungspolitiker. 4