Aufsatz 
Ludwig Bamberger als Währungspolitiker / Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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keit aus dem Prinzip der Goldwährung ergaben und über diesich nicht viel streiten Hess. Am meisten debattiert wurde überdie Stückelung der Silbermünzen. Das von der Regierung vor-geschlagene silberne Fünfmarkstück wurde stark bekämpft, undes wurde ihm ein goldnes Fünfmarkstück an die Seite ge-stellt. Auch Bamberger hielt eine Silbermünze von fünf Markund ebenso das im Entwurf noch nicht enthaltene, aber viel-fach verlangte silberne Zweimarkstück für unzweckmässig. Amliebsten hätte er statt dieser zwei Sorten ein 2 '/ 2 Markstückgeschaffen, aber mit diesem Gedanken drang er nicht durch.

Die Goldwährung war jedoch noch nicht vollkommen, so-lange die Prägung von Gold für private Rechnungnicht freigegeben war. Durch die freie Prägung gegen einegeringe Gebühr wird der Wert des Geldes mit dem Wert desEdelmetalls verknüpft und damit in eine feste Beziehung zuden auf das gleiche Metall begründeten fremden Valuten ge-bracht. Gleichzeitig wird durch die freie Prägung der Zuflussvon Währungsmetall aus dem Ausland, der sich eventuell ausder Gestaltung der Zahlungsbilanz ergibt, auf die einfachsteWeise ermöglicht und um so mehr erleichtert, je geringer diePrägegebühr ist.

Bamberger hatte durch seine langjährige praktische Thätig-keit in der internationalen Edelmetallarbitrage die beste Ge-legenheit gehabt, die Wichtigkeit des freien Prägerechtes zuerkennen, und von allem Anfang an hat er auf diesen Punktbesonderes Gewicht gelegt. Bei dem Gesetz von 1871 war esihm allerdings nicht gelungen, eine Anerkennung des freienPrägerechtes durchzusetzen, und er hatte sich damals gefügt,weil vorauszusehen war, dass bis zum Erlass des definitivenMünzgesetzes die sämtlichen Münzstätten vollauf mit Gold-prägungen für Reichsrechnung beschäftigt sein würden.

Aber auch der Entwurf des Münzgesetzes brachte nur eineKonzession an die freie Prägung, nicht das freie Prägerechtselbst. Er ermächtigte den Reichskanzler, auf einzelnen Münz-stätten die Ausprägung von Reichsgoldmünzen auf Privatrech-nung zuzulassen. Dazu hiess es in den Motiven:Bei solchenGoldausmünzungen wird zu gunsten des Reichs ein Zuschlag zuden Prägekosten erhoben werden müssen, um die Reichskassedafür schadlos zu halten, dass sie die Kosten der Aufrechter-