Aufsatz 
Ludwig Bamberger als Währungspolitiker / Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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haltung der Vollwichtigkeit auch für die auf Privatrechnung gcprägten Goldmünzen übernehmen muss." Damit war also einerecht beträchtliche Höhe der Prägegebühr angekündigt.

Diese Konzession war durchaus ungenügend, und Bambergerversuchte alles, um das Recht der Privaten, Gold prägen zu lassenausdrücklich zur Anerkennung zu bringen und um die Präge-gebühr auf einen vernünftigen Satz zu beschränken. In vorzüg-lichen Ausführungen legte er die Notwendigkeit der freien Prä-gung und einer niedrigen Gebühr dar. Wenn man sich dieAufgabe setze, ein neues Münzwesen in Deutschland einzuführenund es harmonisch einzurichten zur Sicherung des Verkehrs, somüsse man notwendig zu der Schlussfolgerung kommen, dassdie letzte Probe auf diese Sicherheit einzig und allein im Privat-verkehr liege, aus dem allein die Wertbestimmungen im Verkehrresultierten. Kein Mensch in der Welt, kein Kaiser und keinReich könne bestimmen, was Gold und was Silber wert seinsolle, nur der Weltverkehr mit seinen täglichen Schwankungenund Schwebungen und in seinen Zu- und Abflüssen von jederStunde könne den Wert der Dinge bestimmen; und mit diesemso bestimmten Werte die Geltung unsrer Tauschmittel in eineununterbrochene Verbindung zu setzen, das sei der Zweck derPrivatprägung. In der Privatprägung liege ferner die einzigeSicherheit für eine Beschränkung der Schwankungen der aus-ländischen Wechselkurse auf die durch die Kosten der Versen-dung von Bargeld gegebenen Grenzen. Je geringer die Präge-gebühr, desto geringer diese Schwankungen. Ein zu hoherSchlagschatz, der die Ausprägung von Gold verteuere, wirkedurchaus wie ein Schutzzoll auf die Einfuhr von Gold, währendumgekehrt eine notwendige Goldausfuhr durch die Normierungder Prägegebühr nicht verhindert werden könne.

Merkwürdigerweise hatte Bamberger in dieser wichtigenFrage mit dem hartnäckigen Widerstand von Michaelis, mit demer sonst in den meisten Punkten übereinstimmte, zu kämpfen.Michaelis konnte sich von der Vorstellung nicht befreien, dassdiejenigen, welche auf private Rechnung Gold ausprägen lassen,auch die Kosten der späteren Abnutzung und der dadurch not-wendig werdenden Neuprägung der Goldmünzen tragen müssten.Er wollte nicht zugeben, dass die freie Prägung nur eine be-stimmte, und zwar die zweckmässigste Art der Versorgung des

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