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Ordnung des Münzwesens vorgenommen hätte. Die Verzögerungder Papiergeld- und Bankreform musste ihn im höchsten Gradbeunruhigen. Um die Regierung vor die Notwendigkeit zustellen, eine Entscheidung zu treffen, beantragte er in Verbin-dung mit Gesinnungsgenossen, dem Münzgesetz einen Schluss-artikel beizufügen, der über das Staatspapiergeld und die Bank-noten einschneidende Bestimmungen traf. Dem Bundesrat bliebfür den Fall der Annahme dieses Antrages nur die Wahl, ent-weder die den Papierumlauf betreffenden Bestimmungen zu ak-zeptieren oder das ganze Münzgesetz abzulehnen.
Zwar setzte sich die Reichsregierung gegen diese Pressionzur Wehr, aber schliesslich nahm der Reichstag in der zweitenLesung nach langen Verhandlungen einen 18. Artikel zum Münz-gesetz in folgender Fassung an:
„Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung desBundesrats und zwar spätestens auf i. Januar 1875 festzusetzen-den Termin sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautendeNoten der Banken einzuziehen. Von diesem Termin an dürfennur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgenvon nicht weniger als IOO M. lauten, im Umlauf bleiben oderausgegeben werden.
„Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeldund für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine."
Der Bundesrat einigte sich dahin, die Bestimmungen hin-sichtlich der Banknoten für annehmbar zu erklären, falls derTermin auf den 1. Januar 1876 hinausgerückt werde. Dagegenstiess die Bestimmung hinsichtlich des Staatspapiergeldes aufden heftigsten Widerspruch. Die Existenzmöglichkeit des grösstenTeiles des damals ausgegebenen Staatspapiergeldes beruhte da-rauf, dass es in kleinen Abschnitten ausgegeben war, die sicherfahrungsgemäss viel länger im Umlauf halten, als grosseAppoints. Ein Verbot der kleinen Abschnitte wäre für diemeisten Staaten gleichbedeutend gewesen mit der Nötigung zurZurückziehung des grössten Teiles des ausgegebenen Papiergeldes.
Man wollte im Bundesrat diese Bestimmung nicht ohneweiteres ablehnen, um nicht das ganze Münzgesetz scheiternzu lassen. Deshalb bemühte man sich, dem Reichstag einenannehmbaren Ersatz zu bieten.
Die Interessen und Meinungen der einzelnen Staaten gingen