Aufsatz 
Ludwig Bamberger als Währungspolitiker / Karl Helfferich
Entstehung
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bisher beschäftigt haben. Er ist einfach daraus entsprungen,dass wir uns, als wir noch nicht wussten, ob diese Vorlagenicht zu einem Gesetzentwurf reif würde, in uns darüberschlüssig zu machen hatten, ob wir die bewusste Vorlage mitModifikationen zwar, aber doch mit dem Grundgedanken einerbeschränkten Reichspapiergeld-Emission, schliesslich akzeptierenwürden oder nicht." Er erklärte sich im Prinzip als einenGegner des Papiergeldes überhaupt; aber er sei bereit, einepraktisch unschädliche Konzession zu machen, um das Münz-gesetz vor einem schmählichen Untergang zu retten. Derwahre Sinn des Art. 18, wie er gewesen sei und wie er jetztvorgeschlagen werde, sei einzig und allein,dass ein unwider-stehliches Compelle existiert, auf dass uns ein Bank- und Papier-geldgesetz vorgelegt werde."

Der Antrag Bambergers wurde vom Reichstag mit grosserMajorität angenommen, und auch der Bundesrat erklärte sichmit ihm einverstanden. Dadurch war das Münzgesetz gerettetund gleichzeitig die Frage der Banknoten und des Papiergeldesin wirksamer Weise in Angriff genommen. Das Münzgesetzwurde am 9. Juli 1873 publiziert.

VI.

Die Reform des Papiergeldes.

Wie notwendig es war, dass der Reichstag durch den demMünzgesetz angehängten Schlussartikel den Bundesrat förmlichdazu zwang, die Ordnung des Papierumlaufs vorzunehmen, zeigtsich darin, dass die Meinungsverschiedenheiten der einzelnenRegierungen in dieser Frage fortdauerten. Namentlich in derFrage der Bankreform lag bei dem Widerstand Camphausensgegen eine Reichsbank eine Einigung in so weiter Ferne, dasssich das Reichskanzleramt, trotz des erfolgreichen ProtestesBayerns gegen eine isolierte Ordnung des Staatspapiergeldes,zu Beginn des Jahres 1874 entschloss, abermals die Papiergeld-