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frage isoliert zur Verhandlung zu bringen. Bayern protestiertevon neuem, wurde aber diesmal überstimmt.
Die Grundlagen der Beratung bildete der im Juni 1873unerledigt gebliebene sächsische Entwurf. In der Fassung, wieer schliesslich vom Bundesrat angenommen und an den Reichs-tag weiter gegeben wurde, war sein wesentlicher Inhalt derfolgende:
Die Summe der auszugebenden Reichskassenscheine sollte120 Millionen Mark betragen (ein Thaler pro Kopf der Reichs-bevölkerung). Davon sollte jeder Bundesstaat einen seiner Be-völkerung entsprechenden Anteil erhalten. Ausserdem solltendiejenigen Staaten, welche mehr Staatspapiergeld ausgegebenhatten, als ihr Anteil an den Reichskassenscheinen betrug, einenzinsfreien Vorschuss bis zu zwei Drittel des überschiessendenBetrags erhalten, und zwar gleichfalls in Reichskassenscheinen;dieser Vorschuss sollte im Lauf von 15 Jahren in gleichenJahresraten zurückgezahlt werden. Der Reichskanzler sollteermächtigt werden, Reichskassenscheine über den Grundbetragvon 120 Millionen Mark hinaus bis zu der Höhe der zu leistendenVorschüsse auszugeben.
Die Reichskassenscheine lauten auf Beträge von 5 Mark,20 Mark und 50 Mark. Zu ihrer Annahme im Privatverkehrist niemand gezwungen, während die öffentlichen Kassen desReichs und der Bundesstaaten sie jederzeit zu ihrem Nennwertannehmen müssen. Die Reichskassenscheine werden von derReicbshauptkasse auf Verlangen des Inhabers zu ihrem Nenn-wert in kursfähigem deutschem Geld eingelöst.
Im Prinzip hatte der Reichstag durch die Annahme derFormulierung, welche Bambergers Antrag dem Art. 18 desMünzgesetzes gegeben hatte, sich mit diesen Bestimmungen be-reits einverstanden erklärt. Wenn man überhaupt ein staat-liches Papiergeld bestehen lassen wollte, dann war ein einheit-liches Reichspapiergeld sicher ein grosser Fortschritt gegen-über dem Landespapiergeld, das von 21 verschiedenen Staatenausgegeben war, zumal wenn damit eine erhebliche Verringerungdes gesamten Staatspapiergeldes verbunden war.
Aber gerade in diesem letzteren Punkt entsprach der Ge-setzentwurf nicht den Erwartungen. Zwar waren damals imganzen 184 Millionen Mark an Landespapiergeld ausgegeben,