Aufsatz 
Ludwig Bamberger als Währungspolitiker / Karl Helfferich
Entstehung
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hältnis zum Staat beschaffen sein solle. Schön weil mit demGrundsatz der Einheit ein Monopol geschaffen sei, verstehe essich von selbst, dass ohne eine gewisse staatliche Kontrolle keineZettelbank bestehen dürfe. Die Frage sei deshalb nur: soll dieBank der Staatshoheit ganz und gar unterstehen, oder soll auchdas Element der Privatinteressen, und bis zu welchem Gradein ihr Thun und Lassen hineinreichen? Die Frage wird zugunsten der Mitwirkung des privaten Kapitals entschieden, aufGrund der Argumente, welche noch heute für das sogenanntegemischte System" gegenüber der reinen Staiatsbankin den wichtigsten Staaten von der Praxis und der Theorie alsausschlaggebend anerkannt sind.

Die letzten Verhandlungen über die Erneuerung des deutschenBankgesetzes (1899) haben abermals erkennen lassen, wie sehrnicht nur in den weiten Kreisen der öffentlichen Meinung, son-dern auch innerhalb der ausgewählten Anzahl der zur Mitwirkungan der wirtschaftlichen Gesetzgebung Berufenen die klare Ein-sicht in die Grundelemente des Geld- und Bankwesens fehlt.

Je mehr man daran zweifeln muss, ob es jemals auch den aller- .

besten Schriften gelingen wird, eine nachhaltige Aufklärung her-beizuführen, desto dringender ist die Notwendigkeit, die öffent-liche Meinung von Fall zu Fall zu unterrichten; und dieserZweck ist durch die Bamberger'sche Schrift über die Zettelbankin der Zeit der Schaffung der deutschen Bankverfassung in einergeradezu vorbildlichen Weise erfüllt worden.

Während sich die öffentliche Meinung immer mehr zu einergewissen Klarheit und Einhelligkeit bezüglich der Ziele der Bank-reform durcharbeitete, erfuhren die praktisch-politischen Schwierig-keiten, welche sich der Einbringung eines Bankgesetz-Entwurfsentgegenstellten, keine Verminderung.

Als zu Beginn des Jahres 1874 im Bundesrat das im Juni 1873unerledigt gebliebene Reichskassenscheingesetz wieder hervorge-holt worden war, hatte Delbrück, um die Proteste Bayerns zubeschwichtigen, das Versprechen gegeben, er werde-im Herbst1874 dem Bundesrat so frühzeitig einen Bankgesetzentwurf vor-legen, dass er im Bundesrat bis zum Beginn der Reichstags-session erledigt werden könne. Ebenso hatte Camphausen beider ersten Lesung des Reichskassenscheingesetzes im Reichstag