nun, dem Bundesrat seine Vorschläge über die Umwandlung derPreussischen Bank in eine Reichsbank zu machen. Seine Vorschlägefanden im Bundesrat Annahme. Es wurde beschlossen, dass dieReichsbank als ein unter der Leitung und Beaufsichtigung des Reichsstehendes Privatinstitut mit 120 Millionen Mark Grundkapitalerrichtet werden sollte; die Hälfte des Kapitals sollte durch denUmtausch der Anteilscheine der bisherigen Preussischen Bank in solche der Reichsbank aufgebracht, die andere Hälfte solltedurch die Begebung von Anteilscheinen der Reichsbank be-schafft werden. Die gesamte Verwaltungsorganisation wurdederjenigen der Preussischen Bank nachgebildet. Es wurde ihrdie selbstverständliche Berechtigung erteilt, im ganzen Reichs-gebiet Filialen zu errichten. Die Geschäfte, zu deren Betriebsie berechtigt sein sollte, wurden genau vorgeschrieben (haupt-sächlich Edelmetallhandel, Diskont- und Lombardgeschäft, An-kauf von näher bezeichneten inländischen Schuldverschreibungen,Depositen- und Girogeschäft). Als Gegenleistung für das ihrzu verleihende Privilegium sollte die Reichsbank verpflichtetsein, unentgeltlich die Kassengeschäfte des Reichs zu besorgen,und ausserdem wurde das Reich am Reingewinn beteiligt.
Im übrigen wurde die Reichsbank den für die anderenNotenbanken geltenden obligatorischen und fakultativen Be-stimmungen gleichfalls unterworfen. Insbesondere wurde dasSystem der indirekten Kontingentierung der Notenausgabe auchauf sie ausgedehnt, und zwar wurde ihr Kontingent auf 250Millionen Mark bemessen, mit der Massgabe, dass ihr die Kon-tingente der allenfalls in Wegfall kommenden Notenbanken zu-wachsen sollten.
Über alle diese Punkte wurde im Bundesrat leicht eineEinigung erzielt. Um nicht eine neue Vorlage machen zumüssen und dadurch von neuem eine erste Lesung hervorzu-rufen, wurde ein Mitglied der Bankgesetzkommission veranlasst,die Beschlüsse des Bundesrats formell als seine Anträge ein-zubringen und zu vertreten.
Von den eingehenden Verhandlungen der Kommissiongiebt der von Bamberger verfasste umfangreiche Bericht eingenaues Bild.
Im grossen Ganzen blieb der Entwurf des Bundesrats un-verändert. Die Organisation der Reichsbank erfuhr keine ernst-