Fassung, welche ihm der Reichstag gegeben, die Zustimmungdes Bundesrats und wurde am 14. März 1875 veröffentlicht.
Mit dem Bankgesetz war das grofse Werk der deutschen Geldreform, soweit es im Bereich der Gesetzgebung lag, in derHauptsache abgeschlossen. Das grösste Verdienst an derraschen und im grossen Ganzen überaus glücklichen Erledigungdieser ungewöhnlichen Aufgabe gebührt der Sachkenntnis undThatkraft der Männer, welche im Bundesrat und im Reichstag die gesunden wirtschaftlichen Grundsätze gegenüber der Ver-kehrtheit, entschlossenes Handeln gegenüber der Politik desTastens und Zögerns, und schliesslich den Reichsgedankengegenüber dem Partikularismus vertraten. Vor allem ist dasVerdienst des Reichstags in dieser grossen gesetzgeberischenAufgabe nicht hoch genug zu veranschlagen. Nur durch denReichstag ist eine wirkliche deutsche Münzeinheit an Stelle dervom Bundesrat beschlossenen partikularistischen Münzverfassunggeschaffen worden; nur den Beschlüssen des Reichstags ist eszu verdanken, dass frühzeitig genug die notwendigen Schrittezu der auch von der Reichsregierung und dem Bundesrat alsZiel der Münzreform anerkannten Goldwährung geschahen; derReichstag hat schliesslich das freie Prägerecht für Gold derRegierung förmlich abgerungen und es dann in sachgemässerWeise durch die Bestimmung über den Goldankauf seitens derReichsbank ergänzt; vor allem aber ist die Reichsbank, dieKrone des ganzen Gebäudes, nur durch das entschlossene undzielbewusste Vorgehen des Reichstags ins Leben gerufen worden.
Alle diese Verdienste des Reichstags um die deutscheGeldverfassung sind ebenso viele persönliche Verdienste Bam-bergers. Fast jede einzelne Verbesserung an den Gesetz-entwürfen ist aus [seiner Initiative hervorgegangen und hat anihm ihren sachkundigsten und gewandtesten Verteidiger gefunden.